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Sicherheitslücken:

Kindersicherheit im Swimmingpool – Darauf sollten Sie unbedingt achten!

Schwimmbad: Sicherheit im Urlaub testen und überprüfenDie kleine Sarah (13) aus Sachsen Anhalt wurde das Opfer grober Fahrlässigkeit und verantwortungslosen Profitstrebens eines abgebrühten Schwimmbadbetreibers. Und sie wird wahrscheinlich leider auch nicht das letzte Kind sein, dessen Leben in einem harmlos anmutenden Planschbecken ein jähes Ende nimmt. Denn gerade im Auslandsurlaub muss man in Hotelanlagen und Familienspaßbädern immer damit rechnen, dass kaltblütiges Gewinnstreben sämtliche Sicherheitslücken in den merkantilen Schatten stellt. In dieser Situation sind verantwortungsbewusste Eltern dazu aufgerufen, den Swimmingpool zunächst selbst gründlichst zu inspizieren, bevor die Kinder grünes Licht kriegen. Doch worauf muss man ganz konkret achten, wenn man das Sicherheitsniveau eines Swimmingpools verlässlich einschätzen will? Und wie soll man auf offensichtliche Mängel reagieren?

Locker ist gar nicht lässig

Ein erster prüfender Blick sollte nach lockeren Fliesen, abgeschlagenen Randsteinen oder scharfen Kanten suchen. Auch herumliegende Glassplitter oder gar frei flottierende Elektrokabel sind ein absolutes KO-Kriterium.

Kein Spiel

In jedem Schwimmbad gibt es Handläufe an den Treppen und Haltestangen im Beckenbereich. Diese Haltegriffe müssen absolut felsenfest verankert sein, ganz egal, wo sie sich im Schwimmbad befinden. Eltern sollten wirklich jede einzelne Haltestange auf ihre Festigkeit hin überprüfen. Wenn hier irgendwo irgendwas wackelt, oder bedenklich viel Spiel hat, dann könnte der Badespaß nämlich gefährlich werden.

Klar wie Kloßbrühe

Das Wasser im Pool muss kristallklar sein und angenehm riechen. Jede Eintrübung und jede Sichtung von undefinierbaren Schwebstoffen oder definierbarem Dreck bedeutet eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch Bakterien und Keime.

Klare Grenzen

Wenn ein Swimmingpool sowohl für Schwimmer als auch für Nichtschwimmer gefahrlos benutzbar sein soll, dann müssen die flachen von den tiefen Wasserbereichen durch ergonomisch sinnvolle Grenzen getrennt sein, die nicht ohne planvolle Absicht zu überwinden sind. Wenn man definitiv ausschließen kann, dass sich ein Kind versehentlich in tiefes Wasser verirren könnte, gibt es hier einen Punkt.

Bademeister sei wachsam

An den Rändern sicherheitsbetonter Schwimmbecken sieht man immer reichlich aufmerksame Bademeister mit Argusaugen patrouillieren. Die sorgen mit freundlicher Strenge dafür, dass Gefährdungen im Gefolge von kindlichem Übermut entschärft werden. Und dass kleine Menschen in großer Seenot sofort und sicher gerettet werden. Unbewachte Pools sind deshalb immer ein Zeichen von lebensgefährlicher Schlönzigkeit.

Nicht ansaugen lassen

Ansaugöffnungen tief im Becken gehören gerade in Erlebnisbädern zu den notwendigen technischen Features. Diese müssen unbedingt bombenfest vergittert sein, und dürfen trotz aller Betriebsamkeit keinen lebensgefährlich starken Sog entwickeln. Wenn hier an der sicheren Vergitterung auch nur die mindesten elterlichen Zweifel aufkommen – Flossen weg! Und was die Ansaugwirkung angeht, so hilft ein einfacher Prüftrick: Man nehme eine lange kräftige Strähne Echthaar und befestige diese an einem Holzstab. Diese Dummi-Locke kann man nun vor die Ansaugöffnung halten. Werden die Haare gnadenlos eingestrudelt, dann ist dieser Pool nicht betriebssicher. Übrigens auch nicht für Erwachsene.

Was tun, wenn Mängel gefunden wurden?

Hat die Prüfung eindeutige Schwachstellen im Sicherheitskonzept des Swimmingpools ergeben, sollte sofort sowohl beim Schwimmbadbetreiber als auch beim örtlichen Reiseleiter eine Beschwerde eingereicht werden. Und zwar sowohl mündlich wie schriftlich. Diese Beschwerde entwickelt mit Beweisfotos, Videoaufnahmen und neutralen Zeugenaussagen natürlich noch mehr Nachdruck.

Aber das mit Abstand Wichtigste: Kinder werden eigenverantwortlich vor Gefahren geschützt. Darauf einen Köpper.

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