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Krebserkrankung:

Keine Kostenerstattung bei Misteltherapie

Die Misteltherapie wird häufig bei fortgeschrittenen Krebserkrankungen begleitend eingesetzt. Bislang haben die Krankenkassen die Kosten hierfür übernommen. In Zukunft müssen Krebspatienten die Kosten selber tragen.

Krebserkrankung - die Kosten für eine Misteltherapie muss selbst bezahlt werden.Gemäß eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 19. April 2012 erhalten Krebspatienten anthroposophische Mistelpräparate nur noch eingeschränkt auf Rezept.

Diese Entscheidung wurde am 20. Juni 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte schon im Dezember 2011 nach einem Urteil des Bundessozialgerichts angekündigt, dass eine Misteltherapie in der begleitend unterstützenden Krebstherapie nicht mehr auf Rezept verordnet werden darf. Patienten können zwar noch eine Misteltherapie erhalten, müssen die Kosten dafür aber aus eigener Tasche bezahlen.

Die Mehrheit der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat sich der Ansicht des Gemeinsamen Bundesausschusses erwartungsgemäß angeschlossen. Nur die KKH-Allianz erstattet die Kosten einer adjuvanten Misteltherapie noch auf Rezept. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) können Versicherte jährlich 100 Euro für eine Misteltherapie erhalten, unabhängig davon, ob sie adjuvant (begleitend) oder palliativ (schmerzlindernd) eingesetzt wird.

Warum wird die Misteltherapie nicht mehr erstattet?

Eigentlich sind schon seit 2004 nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel von einer Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Zur Behandlung schwerer Erkrankungen konnten allerdings Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, inklusive der anthroposophischen Medizin, erstattet werden, wenn sie als Therapiestandard anerkannt waren. Die Mistelpräparate zählen heute zu den am häufigsten verordneten Arzneimitteln in der Krebstherapie, auch weil die Mistelbehandlung von allen komplementärmedizinischen Krebstherapien am besten erforscht ist und ihre Wirkung in zahlreichen Studien sowohl für eine adjuvante als auch für eine palliative Krebsbehandlung bestätigt wurde.

Der Gemeinsame Bundesausschuss wollte schon 2004 die adjuvante anthroposophische Misteltherapie wieder von der Liste der Ausnahmen streichen. Damals beanstandete das Gesundheitsministerium diesen Beschluss. Klagen des GBA gegen die Beanstandung des Ministeriums wurden damals abgewiesen. Nun ist die endgültige Entscheidung gefallen, nach der die Erstattungsfähigkeit eingeschränkt werden darf, wenn auch nur für die adjuvante Misteltherapie.

Durch das neue Versorgungsstrukturgesetz für gesetzliche Krankenversicherungen können die Krankenkassen seit Januar 2012 ihren Versicherten zusätzliche Leistungen anbieten. Mistelpräparate können für eine palliative Therapie weiterhin kassenärztlich verordnet werden. Dies gilt in der Regel für metastasierende und nicht operable Krebserkrankungen.

Der Streit über die Erstattungsfähigkeit der Misteltherapie dauert seit Jahren an. Kern der Auseinandersetzung ist die Frage, ob die Mistel als Heilpflanze wirksam gegen Krebs ist oder nicht. Die Einschätzungen der Experten sind dabei unterschiedlich, je nachdem welche Kriterien für die Bewertung der bestehenden Studien herangezogen werden. Wirtschaftliche Interessen spielen bei diesen Begutachtungen mit Sicherheit auch eine nicht unerhebliche Rolle. Abzuwarten bleibt, inwieweit die Krankenkassen ihren Gestaltungsspielraum nutzen werden, um ihren Versicherten die Möglichkeit einer begleitenden Mistelbehandlung anzubieten. Die Versicherten können immerhin durch einen Wechsel der Krankenversicherung den Versicherungsschutz an individuelle Bedürfnisse anpassen.

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Über Angelika Lensen

Angelika Lensen ist gelernte Bürokauffrau und hat Betriebswirtschaft an der FH studiert. Seit 2010 arbeitet Angelika Lensen als freie Autorin und Journalistin. Neben ihrer Tätigkeit als Redakteurin beim Artikelmagazin, publiziert sie auch Beiträge für andere Online- und Printmedien mit Schwerpunkt Gesundheit, Medizin, Ernährung, Wissenschaft, Naturheilkunde.