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Becel pro.activ:

Gericht lässt Foodwatch abblitzen

Eine Klage von Foodwatch gegen Unilever wurde jüngst vom Landgericht Hamburg abgewiesen: Becel pro.activ darf unverändert beworben werden.

Ein Mann nimmt ein Packung Becel pro.activ aus dem Kühlregal.

Becel pro.activ: Unilever gewinnt im Margarine-Streit gegen Foodwatch Bild: © picture alliance / dpa

Vor kurzem wurde eine Klage der Verbraucherschutzorganisation gegen den Lebensmittelhersteller Unilever am Landgericht Hamburg abgewiesen. Gegenstand des Rechtsstreits war die Aussage von Unilever, dass die Margarine Becel pro.activ aus wissenschaftlicher Sicht nicht mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist. Während sich Unilever über den Sieg freut, ist Foodwatch unverändert anderer Meinung.

Cholesterinsenkende Margarine sei unbedenklich

Hersteller Unilever traf seine Aussage bezüglich der cholesterinreduzierenden Margarine stets mit Berufung auf den renommierten Professor Dr. Klör, der folgendes feststellte: „Und aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist.“ Entsprechend seien Produkte wie die Becel pro.activ ein gutes Konzept, den Cholesterinspiegel zu senken und damit einen wichtigen Beitrag zu leisten, das Risiko auf Herz-Kreislauferkrankungen zu reduzieren. So weit, so gut, doch hält Foodwatch kräftig dagegen.

Unabhängige Studien sprächen sehr wohl von Nebenwirkungen

Während Lebensmittelproduzent Unilever über das Urteil jubelt, zeigt sich Foodwatch enttäuscht und trotzt der Rechtsfeststellung des Landgerichts Hamburg. Man ist nach wie vor davon überzeugt, dass Produkte wie die umstrittene Margarine nichts in den Lebensmittelmärkten zu suchen haben und stattdessen wie ein Medikament behandelt werden müssten. Schließlich sei es unverantwortlich den Menschen unkontrolliert am Cholesterinwert herumzupfuschen. Zudem gebe es sehr wohl unabhängige Studien, die Hinweise auf Nebenwirkungen geliefert hätten. Nach Aussage von Foodwatch hätten sich auch das staatliche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die europäischen Fachgesellschaften für Herz-Kreislauf-Krankheiten EAS (European Atherosclerosis Society), sowie die ESC (European Society of Cardiology)kritisch zu Lebensmitteln geäußert, denen Pflanzensterine zugesetzt werden, so wie es bei der Becel der Fall ist. Für Foodwatch ist die Sache klar: Die Verbraucher dürfen weiterhin völlig legal getäuscht werden.

Protestaktion von Foodwatch

Arne Kirchem, Marketingdirektor Margarine bei Unilever, zeigte sich erfreut über das Gerichtsurteil. Laut seiner Aussage steht für Unilever fest, dass es sich mit der Becel pro.activ um ein gesundes Lebensmittel handelt, weil es aktiv den Cholesterinspiegel senkt. Doch weiß der Verbraucher uneingeschränkt über seinen Cholesterinspiegel Bescheid und kann entscheiden, ob er weiter gesenkt werden muss oder nicht? Wer entscheidet das überhaupt? Der behandelnde Arzt oder der Margarinehersteller? Eine sicher nicht unerhebliche Frage. Unter der Maxime „Wer krank ist, sollte zum Arzt gehen“ läuft im Internet eine Protestaktion von Foodwatch.

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Über Stephan Lenz

Stephan Lenz studierte Philosophie, Soziologie und Anglistik an der Universität Mannheim. Es folgten schriftstellerische Fortbildungen und die freiberufliche Arbeit als Autor und Journalist. Neben unzähligen Artikeln in diversen Magazinen, veröffentlichte er Prosa im Charon Verlag, Hamburg, sowie im Wortkuss-Verlag, München. Er gehört seit vielen Jahren zum festen Stamm der Redaktion des Artikelmagazins.