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Was wirklich drin steckt:

Lebensmittelklarheit – Webseite gibt Klarheit über Lebensmittel

Etikettenschwindel im SupermarktFischstäbchen ohne Fisch, Kalbswürstchen, in denen mehr Schweinefleisch verarbeitet wurde als junges Rind und „natürliche“ Lebensmittel, die Unmengen an Zusatzstoffen enthalten sind nur wenige Beispiele, wie die Industrie teilweise den Verbraucher täuscht, um einen besseren Absatz ihrer Produkte zu erzielen. Entsprechend lief auch jene Lebensmittelindustrie Sturm gegen die geplante Internetseite der Verbraucherzentrale, die geprellten Konsumenten ein Sprachrohr bietet.  Doch allen Kritikern zum Trotz, ist die Seite seit einiger Zeit online und brach nach dem Start durch einen riesen Andrang interessierter Benutzer für kurze Zeit zusammen. Nun funktioniert aber wieder alles, wie es soll und die Verbraucherschützer versuchen zwischen Konsumenten und Herstellern zu vermitteln.

So verschaffen auch Sie sich Gehör

Man braucht sich nichts vormachen, schreibt man als Verbraucher einen Beschwerdebrief an einen Hersteller oder versucht telefonisch seinem Ärger Luft zu machen, wird man selten ernst genommen und ändern wird sich dadurch schon einmal gar nichts. Ein wenig anders sieht es da aus, wenn die Beschwerde über den Verbraucherschutz eingereicht wird und diese samt Stellungnahmen für jeden zugänglich im weltweiten Netz präsentiert wird. Auf der Webseite www.lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentrale des Bundes, kann jeder Bürger Lebensmittel-Produkte melden, durch die er sich in irgendeiner Form getäuscht fühlt. Plötzlich geht es dann nicht mehr um einen einzelnen Konsumenten, der sich aus Sicht der Hersteller ohnehin zu Unrecht betrogen fühlt, sondern es geht um öffentliches Interesse und um ein Marken-Image, das geschädigt werden kann. Um dieses Image natürlich nicht willkürlich zu schädigen, prüft die Verbraucherzentrale jede eingegangene Beschwerde auf Herz und Nieren. Gibt das Produkt Anlass für Bedenken, wird eine Stellungnahme des Herstellers gefordert. Alle Informationen werden dann auf der Internetseite präsentiert.

Hersteller nicht immer einsichtig

Lebensmittel - Zusatzstoffe und künstliche AromenNatürlich geben nicht alle Hersteller, am wenigsten die großen, jeder Beschwerde klein bei. So werden Lebensmittelkennzeichnungen zum Beispiel nicht selten im rechtlichen Grenzbereich formuliert und auf Nachfrage entsprechend verteidigt. Die Bezeichnung „ohne Geschmacksverstärker“ beziehungsweise „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ steht bereits schon mehrfach am Pranger. Oftmals enthalten derartig deklarierte Lebensmittel nämlich Hefeextrakt, was einer freundlichen Umschreibung für Glutamat gleichkommt. Es ist richtig, dass es sich beim Hefeextrakt um einen natürlichen Zusatzstoff handelt, doch enthält dieses „klassische Lebensmittel mit deftigem, würzigem Eigengeschmack“ – so der Hersteller – wohl rein zufällig einen hohen Glutaminsäure Anteil. Entsprechend wird von den betroffenen Herstellern also argumentiert, dass zwar Glutaminsäure enthalten ist, ausgesprochene Glutamat-Salze aber nicht hinzugegeben wurden und dementsprechend auch die Kennzeichnung keine Täuschung darstelle. Eine sehr fragwürdige Argumentation, aber rechtlich bislang wohl noch ohne Folgen. Wer komplett auf Glutamat in den Lebensmitteln verzichten möchte, sollte in Zukunft also auch solche aussortieren, die zwar angeben, keine Geschmacksverstärker zu verwenden, aber dennoch Hefeextrakt als „ganz klassisches Gewürz“ verarbeiten.

Ertappt und geändert

Obwohl die Seite der Verbraucherzentrale erst kurze Zeit existiert, konnten schon die ersten Erfolge verbucht werden. So sind auch einige Hersteller bereit, ihre Fehler einzusehen und die Produkte verbraucherfreundlicher zu gestalten. In einem Beispiel eines großen Kaffee-Herstellers änderte dieser klammheimlich die Zusammensetzung des Produktes ohne diese auf der Verpackung besonders und allem voran klar ersichtlich hervorzuheben. Statt den 100% reinen Kaffeepulvers tummelten sich nur mehr 88% Röstkaffee neben 8% billigem Maltodextrin und 4% Karamell in der Packung. Zwar keine schädlichen Zusatzstoffe, doch vom puren Kaffeegenuss konnte damit wohl keine Rede mehr sein. Ein Verbraucher meldete diese Veränderung und der Hersteller reagierte prompt auf die Nachfrage der Verbraucherschützer. Die Rezeptur wurde wieder verändert, sodass hinter dem Produkt ganz im Zeichen des Namens auch wieder ein „klassischer“ Genuss ohne billiges Füllmaterial steht. Auch kleinere Hersteller haben bereits auf Beschwerden reagiert und sogar Änderungen vorgenommen, die sie gesetzlich nicht hätten machen brauchen. Das ist jedoch lobenswert, stärkt das Vertrauen der Konsumenten und scheinbar entwickelt die Webseite eine Wirkung, die sich in Zukunft noch deutlich verstärken könnte.

Falsch verdächtigt

Junge Frau liest das Etikett von einer Tomatensauce im SupermarktNeben den berechtigten Beschwerden gibt es auch Umstände, die für den Käufer eines Produktes vielleicht nicht hundertprozentig auf den ersten Blick erkennbar sein mögen, jedoch auf festem rechtlichen Fuß stehen. In solchen Fällen liegt es dann am Hersteller, wie wichtig ihm seine Kunden sind und ob eine Änderung am Produkt oder der Kennzeichnung vollzogen werden soll oder nicht. Ein aktuelles Beispiel sind die eingangs erwähnten Kalbswürstchen. Diese dürfen rein rechtlich nämlich auch als solche bezeichnet werden, sobald 15% Kalbsfleisch enthalten sind und sie ansonsten nur aus Schweinefleisch bestehen. Ein weiteres Beispiel ist der „Bayerische Leberkäse“. Dieser enthält entgegen seines Namens kein Gramm Leber und das ist vollkommen in Ordnung. Denn in Bayern ist die Bezeichnung „Leberkäse“ seit jeher gleichbedeutend mit dem geläufigeren „Fleischkäse“. Das mag ein regionales Problem sein, aber kein rechtliches und wenn Sie tatsächlich Leber in Ihrem Leberkäse möchten, sollten Sie darauf achten, nicht die Bayerische Variante zu kaufen.

Sinnvolles Projekt, das Mithilfe benötigt

Klarheit über Lebensmittel zu schaffen ist so sinnvoll, wie notwendig, fordert allerdings auch die Mithilfe von uns allen. Sollten Sie Produkte entdecken, die dem Käufer falsche Tatsachen vorgaukeln oder in sonstiger Weise versuchen, die gutgläubigen Verbraucher zu täuschen, nehmen Sie sich die 5 Minuten Zeit und melden Sie das betroffene Produkt dem Verbraucherschutz. Das kostet nichts und nützt uns allen.

Neben der Möglichkeit Produkte zu melden und sich über aufgedeckten Täuschungen zu informieren, sind auf der Seite des Bundes noch reichlich weitere Informationen über Lebensmittel und deren Zutaten zu finden, sowie die Möglichkeit sich in einem Forum oder im Chat mit anderen Verbrauchern auszutauschen. Insgesamt also eine wertvolle Plattform für alle, die genau wissen wollen, was sie täglich zu sich nehmen.

Weiterführender Link zum Thema:

Verbraucherzentrale: Lebensmittelklarheit
http://www.lebensmittelklarheit.de

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