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Auslandskrankenversicherung:

Was übernimmt die gesetzliche Kasse noch und was nicht?

Ob Auslandskrankenversicherung oder Haftpflichtversicherung: In kaum einem anderen Land gibt es einen so vielfältigen und weitreichenden Versicherungsschutz wie in Deutschland.

Landkarte von Afrika mit einem Stethoskop.

Krank im Ausland: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit 2013 für bestimmte Länder keine Kosten mehr. Bild: © fotolia.de

Neben Haus-, Sach- und Autoversicherungen sowie vielfältige Zusatzversicherungen sind es nicht zuletzt die gesetzlichen Krankenkassen, die für einen zuverlässigen Rückhalt im Krankheitsfall und bei einem Unfall sorgen.

Diese Grundabsicherung ist für viele so selbstverständlich, dass sie sich auch bei den Urlaubsreisen keine großen Gedanken um Eventualitäten machen und darauf vertrauen, dass ihr Krankenversicherungskärtchen in Zeiten von EU und internationalen Hilfsabkommen auch im Ausland Tür und Krankenhaustor öffnet. Tut es auch – nur nicht mehr überall!

Bisher Serviceleistung vieler Kassen, ab 2013 verboten: Kostenloser Versicherungsschutz weltweit

Eine entscheidende Änderung hat sich mit dem 1.1.2013 für alle Reisende ergeben, die außerhalb der EU beispielsweise in Asien, Afrika oder Amerika Urlaub machen und in dieser Zeit erkranken oder einen Unfall erleiden. Bisher haben viele gesetzliche Kassen auch dort kostenlosen Versicherungsschutz angeboten.

Seit 2013 ist diese Serviceleistung nicht mehr erlaubt, der weltweite Schutz entfällt vollständig. In den USA an Blinddarmentzündung erkranken? Das verdirbt jetzt nicht nur den Urlaub und bereitet Schmerzen, sondern sorgt auch für immense Kosten, wenn keine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abgeschlossen wurde.

Abkommen innerhalb der EU garantiert nur Basisversorgung

Innerhalb der EU und in allen Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, kann das Versicherungskärtchen der gesetzlichen Krankenkasse zum Begleichen von Behandlungskosten gezückt werden.

Aber Achtung: Anspruch besteht nur auf die Kostenübernahme von Behandlungen in öffentlichen Krankenhäusern – und wenn bei einem Skiunfall in den Alpen nur Privatkliniken in der Nähe sind, was dann? Aus eigener Tasche zahlen! Ebenso wenig werden von den gesetzlichen Kassen Bergungen oder Krankenrücktransporte übernommen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte generell eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, empfiehlt der ADAC und berichtet in einer Pressemeldung, dass sein Ambulanzdienst jedes Jahr etwa 50.000 erkrankte Reisende versorgt. 15.000 werden dabei in Heimatkrankenhäuser verlegt, 4.500 davon sogar mit Sonderflügen. Es entstehen Kosten, die nicht selten Zehntausende von Euros betragen.

Auslandskrankenschutz ist günstiger als man denkt

Niemand wünscht sich ernsthaft, während des Urlaubs zu erkranken, doch sollte man sich bei den Reiseplanungen zumindest für fünf Minuten diesem Thema zuwenden. Angebote für Auslandskrankenversicherungen machen neben dem ADAC fast alle Versicherungsunternehmen und die jährlichen Prämien sind verschwindend gering im Vergleich zu den sonstigen Urlaubskosten: Zwischen fünf und 20 Euro kosten sie pro Person und günstige Familientarife sind auch bereits ab 20 Euro erhältlich.

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