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Verfolgte Frauen:

Der Hexenprozess – Die Hysterie im Mittelalter

Im Mittelalter wurden Frauen, die der Hexerei bezichtigt wurden, in einem Hexenprozess abgeurteilt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Ein Rückblick in düstere Zeiten.

Albrecht Dürers - Die HexeWenn eine Frau heutzutage als Hexe bezeichnet wird lächelt sie vermutlich nur müde über diese etwas angestaubte Beleidigung, doch vor einigen Hundert Jahren konnte solch eine leichtfertige Bezichtigung das Todesurteil bedeuten. Denn hauptsächlich während der Inquisition wurden zahlreiche unschuldige Frauen bei lebendigem Leib verbrannt, sofern sie als Hexe verurteilt wurden. Doch das konnte schneller gehen als man vielleicht glauben mag. Wenn auch heute die Rechtsprechung vielleicht nicht immer gerecht sein mag, so doch zumindest geordnet und logisch begründet, während die Prozesse der Inquisition als haarsträubend zu bezeichnen sind.

Die Hexenbulle und der Hexenhammer

Die Hexenverfolgung geht auf das erste, allgemeine Strafgesetzbuch von Karl V aus dem Jahre 1532 zurück. Dieses „Constitutio Criminalis Carolina“ beinhaltete die Zauberei als ein Kapitalverbrechen, das mit Strafen geahndet und verbüßt werden musste. Vor allem dem Inquisitor Heinrich Kramer waren die Gesetze aber viel zu lasch, sodass er später die sogenannte Hexenbulle von Papst Innozenz VIII nutzte, um mit seinem Werk „Hexenhammer“ die Hexenverfolgung zu regulieren und in ihrer Ausführung und Methodik zu verschärfen. Die Hexenbulle selbst verlieh den Inquisitoren das Recht, Hexer und Hexen gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen, sie also zu verhaften, zurechtzuweisen und zu bestrafen. Der „Hexenhammer“ war hingegen nicht mehr als eine Ansammlung von pseudowissenschaftlich untermauerten Vorurteilen, welche eine systematische Hexenverfolgung und Vernichtung forderten. Historiker gehen davon aus, dass der Hexenhammer zwar keine offizielle Akzeptanz in Politik oder Kirche fand, aber dennoch geeignet war, viele Geschehnisse negativ zu beeinflussen. Der „Hexenhammer“ wurde von der Hexenbulle eingeleitet und war in drei große Bereiche unterteilt. Der erste Teil beschreibt klar und detailliert, wann es sich bei einer Frau um eine Hexe handelt. Der zweite Teil beschreibt die magischen Praktiken und wie man sich vor Schadenszaubern schützen konnte und der dritte und letzte Teil des Buches, wie der Hexenprozess auszusehen hat gefolgt von einigen Beispielfällen.

Der Hexenprozess

Der Hexentanzplatz in Trier im Jahre 1594Dass der Hexenhammer kein offizielles kirchliches oder politisches Schriftstück war, ändert nichts daran, dass mit den vermeintlichen Hexen nicht gerade zimperlich verfahren wurde. Je nachdem wie groß die Hysterie in den jeweiligen Ortschaften vertreten war und wie radikal man bereit war, sich an dem Hexenhammer zu orientieren, war vom halbwegs fairen Prozess bis hin zu unmenschlichen Gräueltaten wohl alles vertreten. Ein ganz besonderer Aspekt in Zusammenhang mit der Hexenverfolgung ist die Folter. Denn laut Gesetz war ein Geständnis von Nöten und um dieses zu bekommen, waren einige Beteiligte der Inquisition zu unvorstellbaren Grausamkeiten im Stande. Wer wen als Hexer oder Hexe bezichtigte war dabei oftmals sehr unterschiedlich. Viele glaubten wirklich an den Bund mit dem Teufel und daran, dass Hexen mit ihren Zaubern und Machenschaften der übrigen Bevölkerung schaden wollten und viele nutzten die Inquisition auch, um sich ungeliebten Zeitgenossen gezielt zu entledigen. Entsprechend war die Inquisition auch eine Hochzeit der Verleumdung und Denunziation, wo so manch kleiner Streit am Scheiterhaufen enden konnte. Doch selbst zur damaligen Zeit gab es für jeden der Hexerei Angeklagten einen Prozess, der bis zur frühen Neuzeit gut durchorganisiert war und in etwa wie folgt aussah:

Die Anklage

Den Anfang jedes Prozesses markierte schon damals die Anklage. Diese folgte nicht selten auch noch nach Jahren des Getuschels und Gerüchteverbreitens, sodass oftmals Frauen auf der Anklagebank landeten, die niemals etwas Böses getan hatten. Wie Gehaltvoll die Anschuldigen letztlich dann waren, sollte im folgenden Prozess erörtert werden.

Die Verhaftung

Das es zur damaligen Zeit noch keine richtigen Gefängnisse gab, wurden die angeklagten Frauen zunächst in Keller, Verließe, Kerker oder sogenannte Hexentürme gesperrt. Um ihre Zauberkraft zu brechen und mögliche Verstecke für Zauberpulver oder ähnliches aufzudecken, wurden die Frauen vollständig entkleidet und rasiert. Im Anschluss wurde zur ersten Beweisaufnahme der Körper auf Hexenmale untersucht, sprich auf Muttermale, die fast jeder Mensch besaß und die entsprechend oft gefunden wurden.

Das Verhör

Die Hexenverbrennung - Regenstein (Deutschlan) Anno 1555Das Verhör der Hexenprozesse war in drei Bereiche gegliedert. Den Beginn machte eine wohlwollende Befragung. Das heißt, die angeklagten Frauen mussten dem Richter vor Gericht Rede und Antwort stehen und beispielsweise detailliert auf ebenso detaillierte Fragen nach dem Geschlechtsverkehr mit dem Teufel antworten. Konnte in dieser Phase kein Geständnis herbeigeführt werden, so wurden in der zweiten Befragung Folterungen angedroht und die Foltermethoden und Instrumente zur Abschreckung vorgeführt. War auch der zweite Versuch nicht fruchtbar, so wurde im dritten und letzten Teil der Befragung schließlich die tatsächliche Folter angewendet, die teilweise unglaubliche Ausmaße annehmen konnte, die Daumenpresse oder Streckbank seien nur als zwei Beispiele genannt. An die gesetzlichen Vorschriften zur Folter, die zumindest einen kleinen Funken Menschlichkeit bewahren sollten, wurde sich kaum bis gar nicht gehalten, so wurden die Folterpausen und Maximalzeiten einfach ignoriert.

Die Hexenproben

Obwohl die Hexenproben in der frühen Neuzeit eigentlich verboten waren, wurde diese von sehr vielen Gerichten unbeirrt fortgeführt. Hierbei handelte es sich um teilweise willkürliche Proben, wie Hexen auf bestimmte Umstände reagieren. Die Interpretation der Tests war natürlich so abenteuerlich und willkürlich, wie die Proben selbst. Diese zählten zu den sogenannten Gottesurteilen und bei der Kaltwasserprobe zum Beispiel, wohl besser bekannt als Hexenbad, wurden die angeklagten Frauen an ein Seil gebunden und einfach in einen See oder einen Fluss geworfen. Schwammen sie nach oben, waren sie der Hexerei überführt, weil das Wasser die gottlosen Zauberer abstoßen wollte. Blieben sie unten, konnte es sich um eine Ausnahme handeln, was weitere Proben erforderte oder die Menschen ertranken. Eine solche Probe positiv zu überstehen grenzte in jedem Falle aber an ein Wunder.

Das Geständnis

Ohne Geständnis durfte keine Hexe und kein Hexer hingerichtet werden. Doch kein Mensch konnte die grausame Folter oder die sinnlosen Proben lange aushalten, sodass die Hexen-Geständnisse nur selten lange auf sich warten ließen.

Die Besagung

Um die Hexerei effektiv bekämpfen zu können, war es wichtig, dass alle Beteiligten und Verbündeten einer geständigen Hexe ermittelt werden konnten. Die als Besagung bezeichneten Befragungen nach weiteren Hexen oder Hexenmeistern beinhaltete erneute Folter, sodass oftmals unschuldige Menschen benannt wurden, nur um dem Schmerz und Leid durch die Inquisitoren zu entgehen. Folgerichtig führte eine Hexenanklage dann auch meist zu regelrechten Kettenprozessen.

Die Verurteilung

War das Geständnis abgerungen stand der Verurteilung der Hexen nichts mehr im Weg.

Die Hinrichtung

Nach erfolgreichem und „fairem“ Prozess wurde die Hexe oder der Hexer zum Feuertod verurteilt. Dabei wurden die Menschen auf den klassischen Scheiterhaufen lebendig verbrannt, um die Seele von den bösen Mächten des Teufels durch das Feuer zu reinigen. Dazu wurden die Verurteilten an einen Pfahl gefesselt und durch einen kleinen Haufen an Holz und Geäst entzündet. War der Vollstrecker gnädig, so durfte er die Hexen zuvor erdrosseln, enthaupten oder ihnen einen kleinen, mit Schwarzpulver gefüllten Beutel für einen schnellen Tod um den Hals hängen.

Harte Zeiten für Hexen

Wie man sieht hatte die Anschuldigung eine Hexe zu sein also fatale Folgen und die zu Unrecht verurteilten Frauen mussten einiges über sich ergehen lassen, bevor sie dann oftmals den zwar erlösenden, aber grausamen Tod durch Verbrennen erfuhren. Wer ein noch detaillierteres Bild von der Wahnsinnsdominierten Hysterie der Hexenverfolgung erhalten möchte, sollte einen genaueren Blick in den Hexenhammer werfen, der noch immer veröffentlicht wird und in einer kommentierten Version natürlich besonders empfehlenswert ist.

Buchtipp: „Der Hexenhammer: Malleus Maleficarum“ (ISBN 978-3423307802) von Heinrich Kramer. Das Buch ist erschienen im Deutscher Taschenbuch Verlag und kostet 17,90€.

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