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Deutsche Bahn: Bei Zugverspätungen eine Entschädigung erhalten – aber wie?

Zugverspätung - Warten auf den ZugManchmal sind es nur wenige Minuten Verspätung, die man ohne Probleme in Kauf nehmen kann. Manchmal aber fällt ein Zug ganz aus oder man erreicht seinen Zielbahnhof mit mehrstündiger Verspätung. Um in solchen Fällen einheitliche Entschädigungsregelungen zu schaffen, gibt es ein Fahrgastrechtegesetz, das seit dem 29.07.2009 Rechte und Ansprüche regelt, sei es bei Fahrten mit der Deutschen Bahn oder anderen Eisenbahnunternehmen. Hier erfahren Sie, wann Sie Entschädigungszahlungen zu erwarten haben und wie Sie sie geltend machen können.

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?

Sobald eine Verspätung von mehr als 60 Minuten vorliegt, hat der Reisende Anspruch auf Erstattung von 25% des Fahrpreises, bei Verspätungen ab 120 Minuten sind es 50%. Die gezahlten Aufpreise für ICE Sprinter werden bereits ab 30 Minuten Verspätung entschädigt. Beträge unter 4 Euro werden allerdings nicht ausgezahlt. Bei Nutzung von Zeitkarten (Monatskarten, Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets, Bahn Card 100 usw.) wird ein festgesetzter Zeitwert erstattet bis maximal 25% des Kartenwertes.

Die Entschädigungszahlungen erfolgen per Überweisung auf Ihr Bankkonto, wahlweise werden auch Gutscheine ausgestellt, die bei Buchungen im Internet oder an DB-Automaten eingelöst werden können. Ansprüche auf Entschädigungen können bis zu einem Jahr lang geltend gemacht werden, niemand muss also befürchten, seinen Anspruch zu verlieren, wenn die Verspätung beispielsweise beim Antritt eines mehrwöchigen Urlaubs erfolgte.

Auch vollständige Erstattung möglich

Keine Entschädigung, sondern eine vollständige Erstattung gibt es, wenn die Fahrkarten überhaupt nicht genutzt wurden, weil der Bahnreisende auf die Zugfahrt verzichtet hat. Bedingung in diesem Fall ist aber die zu erwartende Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten. Sollte eine Weiterfahrt wegen des Ausfalles oder der Verspätung eines Anschlusszuges am selben Tag nicht möglich sein, hat der Reisende Anspruch auf die Erstattung angemessener Übernachtungskosten. Wenn die Bahn aber andere Verkehrsmittel oder Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt, müssen diese vorrangig angenommen werden.

Wo kann ich den Anspruch anmelden?

Zugausfall: Der Fahrgast muss entschädigt werdenAm Anfang steht immer ein Formular – so natürlich auch beim Beantragen einer Entschädigungszahlung bei Verspätungen oder Zugausfällen. Dieses so genannte Fahrgastrechte-Formular ist an den DB-Service Points und in Reisezentren in Papierform erhältlich, außerdem stellt es die Deutsche Bahn auf ihrer Homepage als PDF-Vordruck bereit ).

Dem ausgefüllten Formular müssen Belege wie Fahrkarte, Ausdrucke der Bestätigungs-Email bei Handy-Tickets, Ausdrucke von Online-Tickets und eventuell vorhandener Bestätigungen der Verspätung (ausgestellt z.B. vom Zugbegleiter oder an einem DB-Service Point) beigelegt werden. In einem DB-Reisezentrum oder bei einer DB-Agentur kann man bei nachgewiesener Verspätung die Entschädigung sofort ausgezahlt bekommen, ansonsten erfolgt die Bearbeitung des eingesandten Antrages im Fahrgastcenter in Frankfurt/Main innerhalb eines Monats.

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