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Verbraucherschutz:

Hygienesünder stehen jetzt öffentlich am Pranger

Unter der Internetseite „Lebensmitteltransparenz“ werden Hygieneverstöße jetzt öffentlich gemacht. Sünder werden in Zukunft mit Namen genannt.

Schmuddel Köche und Restaurants stehen jetzt im Internet am Pranger.Künftig wird Unappetitliches unbarmherzig dargestellt und öffentlich gemacht. Ob da nun ein Betrieb Fleischwurst aus Gammelfleisch produziert, die Mehlwürmer in der Getreidemühle rumkrabbeln oder die Kakerlaken munter im Restaurant herumeilen: Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat unter dem Motto „Wir sagen Schmuddel und Schlendrian den Kampf an“ eine so genannte „Transparenzstrategie für Lebensmittel“ ins Leben gerufen. In der Erwartung, dass dies ein Pilotprojekt für den Rest der Republik wird. Künftig werden die Verbraucher auf der neu geschaffenen Internetseite www.lebensmitteltransparenz-nrw.de nicht nur die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen erfahren, Produkt- und Firmennamen schwarz auf weiß nachlesen können, sondern auch Auskunft über Roß und Reiter erhalten. Wer gegen Hygienevorschriften verstößt, vom Restaurant bis zum Fleischer, wird namentlich an den Pranger gestellt.

„Lebensmittel sind Vertrauensgüter“

Das Projekt ist nicht unumstritten. Aber die Politiker in Düsseldorf sagen, Verbraucher hätten das nachgerade verbriefte Recht auf gute und schere Lebensmittel. Deshalb sei Transparenz dringend nötig. Also erfahren die Menschen nun in diesem Internet-Portal, welche Lebensmittel – und wo – zu beanstanden sind. Sie erfahren, welche schlechten Lebensmittel von wem in den Verkehr gebracht worden sind. Sie erhalten Auskunft darüber,  in welchem Betrieb Hygienemängel oder falsche Kennzeichnungen gefunden wurden. Diese Aufklärungsarbeit, dieser Weg hin zur Transparenz soll dafür sorgen, dass der Verbraucher  entscheiden kann, welche Lebensmittel er unbedenklich einkaufen kann, wo er sie einkauft, ob er ein bestimmtes Restaurant besucht oder nicht, weil ihm die „Rahmenbedingungen“ nicht gefallen. „Lebensmittel sind Vertrauensgüter“, heißt es in der Begründung zu den Düsseldorfer Entscheidungen. Wer wiederholt und/oder schwerwiegend gegen Hygiene-Vorschriften verstößt, soll sich künftig nicht mehr verstecken können. Öffentlich angeprangert werden alle, deren Verstöße bei den Kontrollen mit einem Bußgeld ab 350 Euro geahndet werden.

Verbraucher „Auf Augenhöhe“ mit der Wirtschaft

Bislang konnten die Bundesländer nur vor gesundheitsgefährdenden Produkten warnen – und allgemein Produkt- und Firmennamen veröffentlichen. Ein Auslöser für die gesetzliche Fixierung neuer, detaillierter und übersichtlicher Bestimmungen waren nicht zuletzt die immer wiederkehrenden Belastungen von Lebensmitteln mit Dioxinen oder PCB. Die bisherigen Verbraucherschutz-Maßnahmen, sagen die Politiker in Nordrhein-Westfalen, hätten nicht ausgereicht. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten „auf Augenhöhe“ mit der Wirtschaft sein. Praktisch geht das künftig so: Die Kreise und kreisfreien Städte geben die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung in die Datenbank ein, somit erhält der Konsument einen Überblick, welche Betriebe gegen welche Bestimmungen verstoßen. So hofft man auf einen erzieherischen Effekt. Die Namensnennung solle und könne mittel- und langfristig dazu beitragen, die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten.

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Über Klaus J. Schwehn

Nach 25 Jahren spannender Tätigkeit als Parlamentskorrespondent in Bonn (Badische Zeitung, Die Welt, Berliner Tagesspiegel) lebe ich heute in Oberitalien. Meine Arbeitsschwerpunkte sind Politik und Gesellschaft in Italien und Deutschland; aber auch Fragen der Europäischen Union.