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Fahrerlaubnis:

Jetzt kommt der einheitliche EU-Führerschein

Mehr als 110 verschiedene „Fahrerlaubnisscheine“ in den 27 EU-Ländern werden durch einen Führerschein im Kreditkartenformat abgelöst.

Der neue einheitliche EU-Führerschein (Januar 2013)

Ab dem 19.01.2013 wird in der EU nur noch der einheitliche Führerschein ausgegeben. Bild: © picture alliance / dpa

Die Zahl ist groß und das ist auf Dauer misslich: Bisher waren in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über 110 verschiedene Führerscheine im Umlauf. Und das bei ständig wachsender Mobilität der Menschen. Auf mitteleuropäischen Strassen und Autobahnen kurven und rasen Autos mit Kennzeichen aus Polen wie aus Portugal, aus der Slowakei wie Spanien, aus Italien, Dänemark und natürlich aus Deutschland. Und wer am Steuer sitzt, hat (hoffentlich) eine Fahrerlaubnis in der Tasche, so unterschiedlich wie die Nationalitäten. Ab 19. Januar 2013 wird sich das ändern. Dann kommt der neue EU-Führerschein.

Fälschungen werden erschwert

Wer also seine Fahrprüfung nach dem 19. Januar ablegt oder nach diesem Datum den aus welchen Gründen abgenommenen Führerschein  neu ausgestellt bekommt, erhält diesen Fahrausweis. Das hat zunächst zwei Gründe. Mit dem Inkrafttreten der so genannten dritten Führerscheinrichtlinie der EU werden die auf dem Ausweis enthaltenen Daten und Angaben weiter vereinheitlicht und Fälschungen erschwert. Der Umtausch geht allerdings nurschrittweise voran – und die Fahrerlaubnis selbst bleibt erhalten. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bleiben bis zum Jahr 2033, also über weitere 20 Jahre hinweg, gültig. Danach allerdings müssen sie neu beantragt werden.

Neue Laufzeit: 15 Jahre

In der jetzt in Kraft tretenden Führerscheinrichtlinie heißt es, die neuen Führerscheine seien vor allem deshalb künftig nicht mehr unbefristet gültig, sondern hätten nur eine Laufzeit von 15 Jahren, um immer wieder neuere Maßnahmen gegen den Versuch der Fälschung zu treffen und/oder „ärztliche Untersuchungen oder andere von den einzelnen Mitgliedsstaaten vorgeschriebene Maßnahmen durchzuführen“.  Es geht künftig also zuvorderst darum, „den Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges in regelmäßigen Abständen erbringen zu können“, wie es in der Brüsseler Sprache heißt.

Keine regelmäßige Gesundheitsprüfung

Wer nun einen Schrecken bekommt, wird vom Bundesverkehrsministerium beruhigt. In Deutschland werden sich Autofahrer auch künftig keinen regelmäßigen Gesundheitsprüfungen unterziehen müssen. Umgetauscht werde nur „verwaltungsmäßig“. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen seien damit – wie bisher – nicht verbunden. Sie bestehen weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Beispielsweise für Berufskraftfahrer oder Busfahrer.

Gegen den „Führerschein-Tourismus“

Die Neuerungen haben aber noch einen weiteren Grund. Der Führerschein-Mißbrauch soll gestoppt werden. Immer wieder gab und gibt es nämlich Fälle, in denen Autofahrer nach dem Entzug der Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik erneut eine Fahrprüfung in einem Nachbarland ablegten oder ablegen. Die neue Führerscheinrichtlinie dient also dazu, Rechtsgleichheit herzustellen und den so genannten „Führerschein-Tourismus“ einzudämmen. Last but not least erscheint eine Änderung und Vereinheitlichung auch deshalb geboten, weil der Führerschein in Deutschland und in anderen Ländern oft als Ausweisdokument genutzt wird.

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Über Klaus J. Schwehn

Nach 25 Jahren spannender Tätigkeit als Parlamentskorrespondent in Bonn (Badische Zeitung, Die Welt, Berliner Tagesspiegel) lebe ich heute in Oberitalien. Meine Arbeitsschwerpunkte sind Politik und Gesellschaft in Italien und Deutschland; aber auch Fragen der Europäischen Union.