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Von Böllern, Knallern und Pistolen:

Silvester – Ein Waffenschein für die Schreckschusspistole?

Jedes Jahr zu Silvester werden mehr oder weniger große Geschütze aufgefahren um das Neue Jahr anzuschießen. Während sich die einen dabei an Raketen und Lichterkerzen erfreuen, wollen es die anderen so laut und effektreich wie möglich haben.

Schreckschusspistole zum abschiessen von KnallpatronenViele freuen sich dabei auch schon Wochen zuvor, endlich die Signalwaffe aus ihrem Koffer zu holen und die bunten Sterne in den Himmel zu schießen. Diverse Änderungen des Waffengesetzes haben in den letzten Jahren aber zunehmend für Verwirrung um dieses Thema gesorgt. Ist die Pistole zu Silvester nun verboten oder nicht?

Der Erwerb und Besitz der Waffe für Silvester

Nachdem die Gesetze für Waffen geändert wurden, waren sich zunächst selbst einige Waffenhändler nicht mehr zu einhundert Prozent sicher: Ist die Schreckschusspistole weiterhin erlaubt oder ist der neue kleine Waffenschein notwendig? Mittlerweile haben die Händler natürlich wieder Sicherheit und wissen durch die Bank, dass der Erwerb und Besitz von Schreckschusspistolen nach wie vor ab 18 Jahren erlaubt und völlig legal ist. Doch auch rund 10 Jahre nach der Änderung des Gesetzes, sind sich viele Nutzer unsicher und mancher verschießt seine Munition zum Neujahr noch mit schlechtem Gewissen. All diejenigen können jedoch beruhigt sein. Denn für alle Gas- und Signalwaffen, die mit einem PTB-Zeichen versehen sind, ist weder ein kleiner Waffenschein notwendig noch eine sonstige Erlaubnis. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Waffe auf privatem Boden geführt wird und bei der Benutzung keine Lärmbelästigung entsteht. An Silvester braucht man sich um den Lärm jedenfalls keine Sorgen machen.

Wann der kleine Waffenschein notwendig ist

Nun wird das Neue Jahr ja gerne in großer Gesellschaft gefeiert, was nicht selten zur Folge hat, dass man sich bei öffentlichen Veranstaltungen oder auf öffentlichen Plätzen wieder findet. Grundsätzlich ist dies auch mit Signalwaffe kein Problem, jedoch ist für diesen Fall der kleine Waffenschein zwingend erforderlich. Denn während der Erwerb einer Signalwaffe erlaubnisfrei ist, ist das Kleiner Waffenschein - der kleine Waffenschein wird zum Führen einer Schreckschusswaffe benötigtFühren gesetzlich durch das Waffengesetz geregelt. Unter dem „Führen“ der Waffe im rechtlichen Sinne versteht man das Tragen oder Benutzen auch von erlaubnisfreien Waffen außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder außerhalb des sonstigen umfriedeten Eigentums. Wer die Waffe also auf eine öffentliche Silvesterfeier, zum Einkaufen oder zur Kneipe um die Ecke einfach mitnimmt und keinen kleinen Waffenschein vorweisen kann, der macht sich strafbar. Auf öffentlichen Veranstaltungen wie Jahrmärkten oder Demonstrationen dürfen grundsätzlich keine Waffen geführt werden, ganz gleich welcher Art. Bei einer Missachtung in beiden Fällen handelt es sich keineswegs um einen Kavaliersdelikt, vielmehr wird der rechtliche Umgang mit erlaubnisfreien Waffen ebenso unter Berücksichtigung des Waffengesetzes gehandhabt, wie bei scharfen Waffen auch und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Für das Schießen in der Öffentlichkeit gelten übrigens die gleichen Regeln. Sprich, die Waffe darf nur auf privatem Boden abgefeuert werden, wobei sichergestellt sein muss, dass die Geschosse das umfriedete Eigentum nicht verlassen und niemanden gefährden. Weiterhin straffrei ist das öffentliche Schießen in Situationen der Notwehr oder der Nothilfe.

Wer kann den Waffenschein beantragen?

Für den kleinen Waffenschein müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein, wie bei einem vollwertigen Waffenschein auch, jedoch muss für den kleinen Waffenschein weder ein Bedürfnis nachgewiesen werden noch eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und auch ein Sachkundenachweis ist nicht erforderlich. Der Antragsteller muss aber volljährig sein und darf keine Vorstrafen haben, die eine Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mehr als 60 Tagessätzen beinhaltet. Des Weiteren darf keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegen und auch keine Geisteskrankheit. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der kleine Waffenschein beim zuständigen Amt beantragt werden. Wo genau dieser Antrag gestellt werden kann, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab, kostet aber einheitlich 50 Euro Gebühr. Wie man sieht, ist es zwar nicht verboten Silvester mit einer Signalwaffe zu feiern, jedoch sollte man die Regeln beachten, sofern man das Neue Jahr nicht mit einem Strafverfahren beginnen möchte.

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Ein Kommentar

  1. wenn es verboten ist hat es noch sinn die scheiß silvesterwaffe zu reparieren -.- die garantie erlischt ya auch bald