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Ratgeber:

Auto selbst abschleppen? Was man beachten sollte bei einer Autopanne!

Wer sein Auto liebt, der schiebt! Eine Weisheit, die der eine oder andere schon mal leidvoll erfahren musste. Aber wie verhält es sich mit dem Abschleppen, darf man das selber machen?

Eine Frau versucht mit einem Seil ihr Auto abzuschleppen.

Das Auto selber abschleppen – so kann das nichts werden. Bild: © fotolia.de

Solange Ihr Auto fährt, machen Sie sich keine Gedanken darüber, wie Sie im Falle einer Panne vorgehen? Sollten Sie aber, denn wenn es doch einmal dazu kommt, haben Sie meist keine Zeit für langwierige Recherchen! Viele sind Mitglied in einem Automobilclub oder haben einen Schutzbrief einer Versicherung und wähnen sich darüber rundum abgesichert. Doch nicht jeder Vertrag greift in jedem Fall, Sie sollten sich die Bedingungen, unter denen Ihnen ein kostenloses Abschleppen garantiert wird, sorgfältig anschauen. Ansonsten bleiben Ihnen zum Bewegen eines fahruntüchtigen Autos zwei Möglichkeiten: Den Abschleppdienst aus eigener Tasche bezahlen oder mit einem anderen Fahrzeug selbst abschleppen. Doch auch beim privaten Abschleppen gibt es einige wichtige Regeln zu beachten, um zum einen Gefahren auszuschließen und zum anderen nicht gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen oder den Verlust des Versicherungsschutzes zu riskieren.

Darf überhaupt abgeschleppt werden?

Zunächst einmal ist zu klären, ob es Abschleppen in Ihrem Fall überhaupt erlaubt ist. Sollte sich das Fahrzeug nämlich noch aus eigener Kraft bewegen können oder die Betriebsfähigkeit vor Ort mit einfachen Mitteln wieder herstellen lassen, ist dies nicht gestattet. Nur weil ein Auto abgemeldet ist und überführt werden soll, dürfen Sie es also nicht abschleppen! Wenn Sie sich auf einer Autobahn befinden, dürfen Sie nur bis zur nächsten Abfahrt abschleppen und auf eine solche Schnellstraße auffahren dürfen Sie dann natürlich gar nicht erst. Suchen Sie die nächstliegende geeignete Werkstatt auf oder im Falle eines Totalschadens auch den nächsten Schrottbetrieb. Welche Entfernung dabei noch gestattet ist, wurde vor Gericht in diversen Fällen beleuchtet. Dabei wurden 45 km auch schon als zu weit beurteilt, da das Abschleppen immer nur als Beseitigen eines Notzustandes gilt.

Vor dem Abschleppen das Fahrzeug kontrollieren

Sie müssen gewährleisten, dass nichts am Auto lose ist und eventuell beim Abschleppen auf die Straße fallen könnte. Nach einem Unfall kann das leicht der Fall sein! Verfügt das Pannenfahrzeug über ein Automatikgetriebe? Informieren Sie sich zunächst ob und wie weit das Auto überhaupt abgeschleppt werden darf (Betriebsanleitung!), ansonsten riskieren Sie einen Getriebeschaden. Nutzen Sie die am Auto vorgesehenen Abschleppösen. Wo sie zu finden sind, steht ebenfalls in der Betriebsanleitung; manchmal müssen Sie die im Fahrzeug verwahrten Ösen auch erst wie vorgesehen einschrauben und dazu eine Kunststoffverkleidung entfernen. Zum Abschleppen dürfen Sie ein Seil oder eine Abschleppstange benutzen, die mit einem roten Tuch oder Ähnlichem deutlich gekennzeichnet werden müssen. Zwischen den beiden Fahrzeugen darf der Abstand nicht größer als 5 Meter sein. Achten Sie auch darauf, dass die erlaubte Zuglast beim abschleppenden Fahrzeug nicht überschritten wird.

Wer darf ans Steuer?

Ans Steuer des Zugfahrzeuges darf sich nur jemand mit einer gültigen Fahrerlaubnis setzen, für das Lenken des Pannenfahrzeuges ist hingegen ein Führerschein nicht unbedingt nötig. Allerdings muss diese Person geeignet dazu sein. Eine Volljährigkeit muss also nicht unbedingt gegeben sein, aber die Person muss in die Bedienung des Fahrzeuges eingewiesen worden sein und Gefahrensituationen einschätzen können. Ein erhöhter Alkoholspiegel spricht natürlich gegen eine Eignung …

Den Abschleppvorgang wohlüberlegt durchführen

Während des Abschleppvorgangs ist höchstens eine Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Achten Sie darauf, dass im Pannenauto kein Gang eingelegt ist (bei Automatikgetriebe der Hebel in der Position „N“ steht) und an beiden Fahrzeugen während des Abschleppvorganges das Warnblinklicht eingeschaltet ist. Der Zündschlüssel muss im Pannenauto natürlich eingesteckt bleiben, damit das Lenkradschloss nicht einrasten kann. Falls der Motor noch funktioniert, empfiehlt es sich, ihn laufen zu lassen, um Bremskraftverstärkung und Lenkunterstützung zu nutzen. Falls der Motor nicht funktioniert, sollten Sie sich über das veränderte Lenk- und Bremsverhalten im Klaren sein. Besonders beim Abschleppen mit einem Seil ist das Auffahren des Pannenautos auf das abschleppende Fahrzeug eine große Gefahr, weshalb immer eine Stange bevorzugt werden sollte. Vereinbaren Sie vor dem Starten unbedingt Verständigungssignale (Handzeichen, Licht, Hupe), um gegebenenfalls kommunizieren zu können und verlassen Sie sich besser nicht auf Ihr Handy: Das nächste Funkloch kommt bestimmt!

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