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123deins: eBay Abzockerfallen die Sie kennen sollten!

Abgezockt - bei eBay Online AuktionenAuch im bekanntesten und beliebten Online-Auktionshaus eBay tummeln sich schwarze Schafe und schwere Jungs. Hier kann man sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer auf ganz fiese Tricks reinfallen und dabei um sehr viel Geld gebracht werden. Und eine ganz besonders üble Machenschaft kann sogar zu einer gefährlichen direkten Bedrohung für Leib und Leben werden. Darum sollten die folgenden Warnungen von allen eBayern sehr ernst genommen werden, und zur steten Wachsamkeit und Vorsicht mahnen.

Verkäufer, die ihre eigenen Preise pushen

Wer bei eBay einen Artikel zum Kauf anbietet, möchte natürlich einen möglichst hohen Erlös erzielen. Dabei wollen es einige allerdings nicht bei dem alten Wirtschaftsspiel von Angebot und Nachfrage belassen, sondern selbst dazu beitragen, dass die Interessenten deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Zu diesem Zweck unterhalten jene kriminellen Verkäufer mehrere unterschiedliche Accounts bei eBay, die es ihnen möglich machen, auf ihre eigenen Artikel Gebote abzugeben. Für den Außenstehenden wirkt das dann so, als seien zwei oder mehr unterschiedliche Personen an dem Artikel stark interessiert. Tatsächlich aber ist es der Anbieter selbst, die diesen falschen Anschein erweckt, um bei echten Bietern mehr Interesse zu wecken. Und um dadurch die Bereitschaft zu erzeugen, doch ein wenig mehr Geld für das Objekt der anscheinend allgemeinen Begierde anzulegen.

Meist klappt dieser Trick ganz gut, und die Rechnung des Betrügers geht auf. Manchmal kann es dabei aber auch passieren, dass sich der Ganove selbst zum Erwerb des eigenen Artikels gratulieren kann. Aber auch das ist kein Beinbruch. Denn dann kann der Anbieter ganz kaltschnäuzig an den unterlegenen eBayer herantreten und diesem vorlügen, dass der „Käufer“ nach Auktionsende überraschend vom Kauf zurückgetreten sei. Wenn der solcherart Angesprochene dann noch Interesse an dem Artikel hat, kann er ihn zu dem Preis erwerben, den er hätte bezahlen müssen, wenn er nicht überboten worden wäre. Und mit diesem Preis kann der eBay-Kriminelle dann meist auch noch ganz zufrieden sein.

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Käufer, die notfalls mit Gewalt vorgehen

Privatleute, die einen besonders hochwertigen und dementsprechend hochpreisigen Gegenstand bei eBay veräußern wollen, sollten jetzt sehr genau aufpassen. Denn sie könnten dabei in eine brandgefährliche Situation gelangen, die das Einschreiten der Polizei erforderlich macht. Und so kann es ablaufen:

Ein Anbieter lobt einen neuwertigen und sehr teuren Computer aus. Daraufhin erfolgt auch postwendend das niedrigste Gebot, mit dem eingestiegen werden kann. Sekunden später tippt ein anderer Bieter ein dermaßen astronomisch und erstaunlich hohes Gebot ein, dass andere eBayer sofort die Lust am Mitbieten verlieren. Diese Konstellation bleibt bis kurz vor Auktionsende bestehen. Doch in den letzten Sekunden zieht der angebliche Megabieter sein hohes Gebot völlig überraschend zurück. Dadurch bekommt nun der erste Bieter den Zuschlag – für den anfänglich gebotenen und bestätigten Lachpreis. Und dieser Bieter besteht jetzt natürlich auf seinem Recht und auf dem ergaunerten Eigentumsübergang.

Selbstverständlich stecken die hochgradig kriminellen Bieter unter einer Decke und verfolgen ihren verbrecherischen Plan ebenso minutiös wie rigoros. Und sollte der betrogene Verkäufer sich weigern, seinen Computer für einen Euro rauszurücken, dann kann er es auch schon mal mit einem Besuch von recht schlagkräftig eingestellten Herren zu tun bekommen. So einen Fall hat es tatsächlich schon einmal gegeben. Zum Glück konnte der geistesgegenwärtige Verkäufer noch rechtzeitig die Polizei rufen, die dann den Trupp an Ort und Stelle verhaftet hat. Unter den gewaltbereiten Eintreibern befanden sich auch zwei steckbrieflich gesuchte Schläger.

Warum unternimmt eBay nichts dagegen?

eBay Bewertung für Käufer und VerkäuferSelbstverständlich haben die Betreiber von eBay ausdrücklich Kenntnis von diesen strafrechtlich relevanten Vorgängen. Doch es ist sehr schwierig, dem verbrecherischen Treiben einen haltbaren Riegel vorzuschieben.

Im Falle des betrügerischen Anbieters müsste erst einmal lückenlos und belastbar nachgewiesen werden können, dass mit Schein-Accounts die Preise künstlich hochgetrieben werden. Dieser Nachweis ist nur sehr mühsam, wenn überhaupt zu beschaffen. Und selbst wenn er gelingt, was hier und da durchaus der Fall ist, dann eröffnet der ertappte Gangster eben am nächsten Tag einen neuen Account, und das betrügerische Spielchen kann von vorne losgehen. Jeder Kopf, den man der Hydra hier abschlägt, wächst zehnfach nach. Vor diesem unseriösen Gebaren ist man nur dann sicher, wenn man das eigene und persönlich gesetzte finanzielle Limit für einen bestimmten Artikel nicht überschreitet.

Vor dem zweiten und weitaus gefährlicheren Ereignis kann man sich als Verkäufer nur dadurch schützen, dass man zum einen während des gesamten Auktionsverlaufs höchst wachsam bleibt, und zum anderen das Einstiegsgebot so hoch ansetzt, dass es für verbrecherische Betrüger nicht mehr attraktiv ist. Sollte man dennoch an irgendeiner Stelle Unheil wittern, so ist sofort eBay sowie gegebenenfalls auch die Polizei einzuschalten. Denn mit mafiösen Bestrebungen ist nicht zu scherzen. Und eBay kann die Funktion des Zurückziehens eines Gebotes vor Auktionsende natürlich nicht deaktivieren. Denn seriöse Bieter, die versehentlich eine falsche Zahl eingetippt haben, müssen stets die Möglichkeit einer Korrektur behalten können.

So bleiben dem eBayer nur gesundes Misstrauen und doppelte Vorsicht, um sich vor Schaden zu bewahren.

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