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Verbraucherfalle:

Digitale Inhalte im Netz oft mangelhaft

Das Kaufverhalten der Menschen hat sich verändert und neuen, digitalen Produkten den Weg eröffnet. Doch das Angebot ist oft nur mangelhaft.

Eine Frau hält ein Schild mit der Aufschrift: "Impressum".

Anbieterkennzeichnung: Viele Anbieter im Internet verstoßen gegen die Impressumspflicht. Bild: © fotolia.de

Lange Zeit gingen viele User davon aus, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. Dass dem nicht so ist, bekamen viele Anbieter mit teuren Abmahnungen zu spüren und nicht wenige fanden sich gar vor Gericht wieder, um im jeweils konkreten Fall ein rechtsgültiges Urteil zu erwirken. Mittlerweile halten sich die meisten deutschen Anbieter zwar auch im Internet an die gesetzlichen Regeln, doch scheint in Bezug auf AGB und Verbraucherschutz der Kelch an einigen Anbietern vorbeigegangen zu sein, vor allem an solchen, die digitale Produkte zum Kauf anbieten. In diesem Zusammenhang spielen aber nicht nur die Abo-Fallen schwarzer Schafe eine Rolle, sondern ebenso Verstöße in den AGB und im Impressum.

Behörden untersuchten die Angebote

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in einer europaweiten Aktion verschiedene Anbieter digitaler Produkte unter die Lupe genommen. Berücksichtigt wurden dabei Online Shops, die beispielsweise Spiele, Musik oder Bücher zum Download anbieten. Dabei wurden bei mehreren Shops teilweise gravierende Mängel festgestellt. Die Spitze der Verstöße betraf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und eine lückenhafte Anbieterkennzeichnung. Dadurch, dass viele Anbieter jedoch ihren Sitz im europäischen Ausland gemeldet haben, sind den deutschen Behörden die Hände gebunden. In Zusammenarbeit mit den Behörden der betreffenden EU-Mitgliedsstaaten wird allerdings daran gearbeitet, die Verstöße schnellstmöglich abzustellen.

Aktion „Sweep“ findet regelmäßig statt

Unter der Bezeichnung „Sweep“ werden jährlich Online-Shops auf Rechtsverstöße hin überprüft. Unter der Koordination der Europäischen Kommission standen in diesem Jahr digitale Produkte im Fokus der Ermittler. Die meisten der überprüften Shops waren Anbieter von Musik- und Spiele-Downloads, die sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche richten. Das ernüchternde Ergebnis: Europaweit entsprachen 76% der Anbieter nicht den geltenden Verbraucherschutzrechten. Während das BVL deutschsprachige Shops mit Sitz im Ausland überprüfte, kümmerten sich die Wettbewerbszentrale und die Verbraucherzentrale um hiesige Anbieter. Insgesamt wurden 26 Shops über Suchmaschinen aufgestöbert und untersucht. Alleine fünf von sieben untersuchten Internetseiten des BVL verstießen gegen die Verbraucherschutzregelung.

AGB und Impressum mit vielen Mängeln

Häufigste Mängel der Untersuchung waren missbräuchliche Klauseln in den AGB, wie beispielsweise ein einseitiges Kündigungsrecht durch das Unternehmen oder auch unzulässige Haftungsbeschränkungen. Ein weiteres großes Problem stellte der Mangel an einem korrekten Impressum dar. Bei vielen Anbietern gab es keine oder nur mangelnde Angaben zur Identität und keine oder eine umständliche Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Ferner fehlten häufig die Angaben zu den Zahlungsmodalitäten und die Möglichkeit zur Beschwerde wurde nur unzureichend gegeben. Aus rechtlichen Gründen gibt das BVL keine Auskunft über die Namen der betroffenen Unternehmen, doch sollen die Verstöße durch eine länderübergreifende Zusammenarbeit nun schnellstmöglich behoben werden.

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Über Stephan Lenz

Stephan Lenz studierte Philosophie, Soziologie und Anglistik an der Universität Mannheim. Es folgten schriftstellerische Fortbildungen und die freiberufliche Arbeit als Autor und Journalist. Neben unzähligen Artikeln in diversen Magazinen, veröffentlichte er Prosa im Charon Verlag, Hamburg, sowie im Wortkuss-Verlag, München. Er gehört seit vielen Jahren zum festen Stamm der Redaktion des Artikelmagazins.