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Digitaler Nachlass:

Was passiert nach dem Tod mit meinen Internetdaten?

Wenn jemand verstirbt, hinterlässt er neben seinen realen Erbe oftmals auch Daten im Internet. Wem gehört der digitale Nachlass und wer kümmert sich um die Löschung?

Erben können den digitalen Nachlass löschen.

Digitaler Nachlass: Erben müssen die Daten im Internet aufindig machen und löschen lassen. Bild: © fotolia.de

Wenn ein Mensch stirbt, dann unterliegen die Regelungen, die anschließend folgen müssen, gewissen Automatismen. Letztlich sind alle relevanten Vorgänge auf irgendeine Weise schriftlich dokumentiert und lassen sich somit verarbeiten. Was aber geschieht mit den Daten, die die verstorbene Person im Internet veröffentlicht hat?

Daten, die fast jeder ansammelt

Heute ist es beinahe ganz normal, dass man mehr und mehr Daten von und über sich im Internet preisgibt. Lang beschränkt sich die Verbreitung nicht mehr nur auf E-Mail-Dienste, sondern wir stellen unsere neuesten Urlaubsfotos oder die letzten Ereignisse im Online-Tagebuch für andere zur Einsicht bereit. Die zahlreichen Social-Network-Dienste, die sich in den vergangenen Jahren etablieren konnten, sind wahre Datenspeicher geworden.

Was aber geschieht mit solchen Daten, wenn der Eigentümer eines Tages verstirbt? Wem gehören dann die Daten und wer darf sie verwalten oder entfernen? Und wie verfährt man mit noch bestehenden E-Mail-Adressen und –Konten?

Es gibt Erben für die Daten

Wer an die Daten heran darf, steht eigentlich außer Frage. Die gesetzlichen Erben, die die „echten“ Hinterlassenschaften des Toten übernehmen, haben auch den Anspruch auf die Daten in Form von Bildern, Texten und Videos, die der Verstorbene im Internet hinterlassen hat. Allerdings ist es nicht so einfach, überhaupt alle Daten des Verstorbenen ausfindig zu machen, denn meist dokumentiert man nicht, wo und wie man sich bei einem Dienst – ob Social-Network oder E-Mail – angemeldet hat.

An die Daten herankommen

Ist man sich sicher, dass der Verstorbene im Internet aktiv war und deshalb die Vermutung besteht, dass sich dort noch Social-Network-Profile oder aktive E-Mail-Konten befinden, dann sollte man sich zunächst auf die Suche nach eventuellen Dokumentationen darüber machen. Meist bleibt die Suche ohne nennenswerte Erfolge und man muss sich selbst auf die Suche nach Daten im Internet machen. Alle Dienste, bei denen der Verstorbene nun auftaucht, müssen in nächster Instanz kontaktiert werden. Das kann telefonisch, schriftlich oder auch per E-Mail geschehen. Nach Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde bzw. Erbschein erhält man schließlich im Regelfall einen Zugang zum betreffenden Dienst und kann nun die Daten des Verstorbenen verwalten.

Digitalen Nachlass vom Dienstleister löschen lassen

Mittlerweile gibt es praktisch für jede Lebenslage auch passende Dienstleister. Das trifft auch auf geschilderte Situation zu. So tummeln sich schon einige Anbieter auf dem Markt, die den Freunden und Angehörigen dabei unter die Arme greifen, wenn Daten von Verstorbenen gefunden und anschließend aus dem Internet entfernt werden sollen. In der Regel reicht es aus, wenn man einem solchen Anbieter einige persönliche Angaben des Verstorbenen und eine Kopie der Sterbeurkunde und Erbschein übergibt. Alle weiteren Schritte werden dann vom Profi durchgeführt. Er sorgt dafür, dass möglichst alle Veröffentlichungen gefunden und entfernt werden. Auf Wunsch werden die Veröffentlichungen zudem auf einem Datenträger gesichert und den Erben anschließend übergeben.

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Ein Kommentar

  1. Danke für den guten Überblick über die Problematik mit den digitalen Hinterlassenschaften. Allerdings sind die Dienstleister spezialisierter, als hier beschrieben ist. Mywebwill und Idivus sind sinnvolle Plattformen, hier können User für ihren eigenen Tod vorsorgen. Der Anbieter wird tätig oder die Angehörigen “erben” die dort versammelten Zugangsdaten. Etwas anderes sind die Reputationsanbieter, die sich um die Veröffentlichungen kümmern. Wenn es um die persönlichen Dateien auf der Festplatte, die E-Mail-Kontakte und die Nutzerprofile in Communities von Menschen geht, die verstorben sind und nicht vorgesorgt haben, haben Sie bei Semno den richtigen Ansprechpartner. Wir unterstützen die Angehörigen bei der Regelung des digitalen Nachlasses.

    Einige persönliche Angaben und die Kopie der Sterbeurkunde reichen allerdings nicht immer, für manches braucht man einen Erbschein.