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Tagfahrleuchten

Neue Regelung Tagfahrlicht: Das sollten Sie wissen!

LED Lampen bei einem AudiSeit 7. Februar ist das Tagfahrlicht Pflicht, so heißt es. Doch deshalb braucht jetzt niemand in Hektik verfallen, denn dieser Stichtag gilt nicht für bereits zugelassene Fahrzeuge und selbst Neuwagen, die nach diesem Stichtag gekauft werden, brauchen nur über Tagfahrleuchten zu verfügen, wenn dieser Fahrzeugtyp jetzt erst zugelassen wird. Wer sich heute also beispielsweise einen neuen Golf VI kauft, wird dieses neue Fahrlicht noch nicht serienmäßig vorfinden. Gibt es Argumente, die für eine Nachrüstung sprechen oder kann man getrost darauf verzichten?

Der Nutzen ist umstritten

Die verbindliche Ausrüstung neuer Kraftfahrzeugtypen mit dem Tagfahrlicht hat die EU-Kommission beschlossen, um für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Sie geht davon aus, dass die Zahl der Verkehrsopfer in Europa dadurch wesentlich gesenkt werden kann. Darüber gibt es allerdings geteilte Meinungen. Der TÜV-Süd begrüßt diese neue Regelung, während die Unfallforschung der Versicherer in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin und dem Forschungsinstitut Human Factors Consult in einer Untersuchung keine nennenswerten Einflüsse auf die Sicherheit im Verkehr feststellen konnte. Aber auch sie empfehlen, bei trübem, regnerischem Wetter mit Licht zu fahren. Und Achtung: In anderen Ländern herrscht bereits auch tagsüber Lichtpflicht, also muss hier Tagfahrlicht oder alternativ Abblendlicht eingeschaltet sein!

Kein herkömmliches Abblendlicht!

Das herkömmliche Abblendlicht darf aber nicht mit diesem neuen Tagfahrlicht verwechselt werden. Diese neue Beleuchtung wird zusätzlich in Scheinwerfer oder Frontschürze integriert und schaltet sich automatisch ein, wenn der Motor gestartet wird. Das Licht ist nicht so hell wie das Abblendlicht und macht daher der Signalwirkung Motorradbeleuchtung keine direkte Konkurrenz. Während sich beim Einschalten des Abblendlichtes auch gleichzeitig Rücklicht, Armaturen- und Kennzeichenbeleuchtung einschalten, bleibt es beim Tagfahrlicht beim Leuchten nach vorne. Ein Eingeschaltetes Tagfahrlicht ist in Zukunft Pflichtgroßer Vorteil ist laut TÜV, dass der Mehrverbrauch des Sprits bei Tagfahrlicht mit moderner LED-Technik nur etwa 10 % von dem bei Fahren mit Abblendlicht beträgt. Auf 100 Kilometer schlägt Tagfahrbeleuchtung demnach mit höchstens 0,02 Liter Kraftstoff zu Buche im Gegensatz zu 0,2 Liter bei Abblendlicht.

Selbstbausätze kritisch betrachten

Automobilhersteller bieten mittlerweile Nachrüstungen an und auch Selbstbausätze sind bereits erhältlich, obwohl ein Nachrüsten definitiv gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und deshalb auch weiterhin ohne Tagfahrlicht gefahren werden darf. Der TÜV-Süd sieht diese Selbsteinbauten nicht gerne, da es bei nicht fachgerechtem Einbau leicht zu Kurzschlüssen kommen kann. Außerdem sind auch Selbstbausätze auf dem Markt, die nicht zugelassen sind, sodass bei deren Einbau die Betriebserlaubnis des Autos erlischt. Wer sich trotzdem diesen Einbau zutraut, muss unbedingt auf das Vorhandensein des ECE-Kennzeichens achten: Ein E und eine Genehmigungsnummer im runden Symbol und außerdem die Kennung RL (E1).

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2 kommentare

  1. Hallo,

    darf ein LED – Tagfahrlicht auch mit den anderen Scheinwerfern eingeschaltet sein, oder darf es nur alleine brennen?
    Bitte melden sie sich.
    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    R.Kramer

  2. Sehr geehrter Herr Kramer,

    gerne beantworten wir Ihre Frage zum Thema „Tagfahrlicht => Abblendlicht“:

    […]Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen. […]

    siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht#Europa