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Vorsicht Falle – gemeine Handy-Abzocke bei Rückruf

Handyabzocke: Kurzmitteilungen die kostenpflichtig sindGeld ohne Anstrengungen (Handy-Abzocke) zu verdienen, ist wohl das Ziel eines jeden. Während sich jedoch ein Großteil der Gesellschaft darauf konzentriert, sein Einkommen legal zu bestreiten, entwickeln schwarze Schafe ein hohes Maß an krimineller Energie, um an das sauer verdiente Geld fremder Leute zu kommen. Speziell der Handymarkt scheint Betrüger und Abzocker magisch anzuziehen – zum Leidwesen des Otto-Normalverbrauchers.

Manche Tricks sind legal

Teure Servicehotlines oder Nummern im Ausland sind besonders beliebt auf dem Abzockmarkt. Kein Wunder, denn wer es unter den Abzockern schafft, Handykunden dazu zu bewegen, eine 0900-Nummer zu wählen oder einen ausländischen Anschluss zu kontaktieren, kann mit horrend hohen Minutenpreisen direkt in das Portemonnaie seines Opfers greifen. Das ist besonders gemein für den Verbraucher, weil er fast keine rechtliche Handhabe gegen dieses Tun hat, da es völlig legal ist. Mit der Anwahl der teuren Nummern geht der Kunde einen Vertrag ein, bei dem der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Betroffene im Vorfeld wusste, wen er da anruft. Ob Informationen über Gesprächsgebühren im Vorfeld geflossen sind, spielt hierbei keine Rolle. Genau auf diesen Umstand zielen die Handyabzocker.

Gewinn-SMS direkt in den virtuellen Papierkorb!

Handyabzocke: Kurzmitteilungen die kostenpflichtig sind„Wir haben Ihren möglichen Gewinn bereits reserviert, bitte rufen Sie uns zurück!“ Wer diesen oder ähnlichen Text als Kurzmitteilung erhält, sollte ihn direkt wieder löschen und auf keinen Fall darauf reagieren. Auch wenn die Täter in Deutschland verpflichtet sind, die Nummer mit einem Minutenpreis zu versehen und dieser anscheinend auch günstig ist, sind solche SMS die beliebteste Masche, an das Geld fremder Leute zu kommen. Der kriminelle Clou liegt hierbei in der Formulierung der Textnachricht. Ein „möglicher“ Gewinn ist nämlich keiner und der entsprechende Anbieter steht in keinerlei Pflicht, ihn auch tatsächlich einzulösen. Stattdessen kann er teure Minutenpreise als eigenen Gewinn verbuchen.

Bei „Anrufer unbekannt“ direkt auflegen

Viele Handykriminelle zielen auf die Höflichkeit des Angerufenen. Sie rufen mit der sogenannten „unterdrückten Nummer“ ahnungslose Handybesitzer an und verwickeln sie unbemerkt in Verkaufsgespräche. Das wiederum ist zumindest in Deutschland illegal, da jeder Werbekontakt das eindeutige Einverständnis des Angerufenen benötigt. Jedoch wird auch hier die Unwissenheit des Verbrauchers schamlos ausgenutzt. Mittels überall beziehbarer Computerprogramme können Gesprächsfetzen nach eigenem Gutdünken der Betrüger zusammengeschnitten werden und so ein Vertrag zustande kommt. Deshalb ist es nicht unhöflich, das Gespräch prompt zu beenden, wenn man auch von freundlichen Stimmen über angebliche Telefonkostenoptimierungen informiert werden soll.

Geschädigte stehen in der „Bringschuld“

Wer Handybetrügern auf den Leim gegangen ist, muss ihnen ihr kriminelles Tun nachweisen können. Das heißt, man muss stichhaltige Beweise liefern, dass man betrogen wurde. Das ist insbesondere dann schwierig, wenn man erst beim Erhalt der Telefonrechnung merkt, dass man teuer geneppt wurde. Deshalb ist jeder Handybesitzer gut beraten, mit äußerster Vorsicht auf Rückrufbitten zu reagieren. Grundsätzlich kann man beruhigt davon ausgehen, dass das Ignorieren entsprechender Bitten nicht unhöflich ist, sondern vor unangenehmen und teuren Überraschungen schützt. Firmen und Personen ohne kriminellen Hintergrund werden sich auch ein zweites Mal melden und zwar ohne „unterdrückter Nummer“.

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Ein Kommentar

  1. Es gibt inzwischen zahlreiche Dienst, um Rufnummern vor dem Rückruf überprüfen zu lassen, wie etwa http://www.anruf-info.de, whocallsme.com, tellows.com und weitere.
    Erstaunlich ist nur, dass es in Deutschland nach wie vor so einfach ist, sich mit dem Telefon auf Kosten anderer zu bereichern.