Startseite / Wirtschaft / Finanzen / Dispo gekündigt – Wie Bankkunden reagieren sollten

Zahlungsschwierigkeiten:

Dispo gekündigt – Wie Bankkunden reagieren sollten

Der Dispo ist kein Grundrecht und kann von der Bank fast nach Belieben gekündigt werden. Zur Dispo-Kündigung kommt es üblicherweise in einer finanziell angespannten Situation. Bankkunden können Schlimmeres oft noch verhindern, wenn sie rechtzeitig und richtig handeln.

Wenn der Dispokredit von der Bank gekündigt wird, gehen die Geldsorgen weiter.

Das Geld ist knapp, und die Hausbank hat den Dispokredit gekündigt. Bild: © fotolia.de

Für den nicht in Anspruch genommenen Teil einer Kreditlinie gilt eine Kündigungsfrist von maximal 30 Tagen. Bankkunden erfahren meistens erst beim Blick auf ihren Kontoauszug, dass ihnen der Kreditrahmen gekürzt oder gestrichen wurde. Ein Dispokredit gilt als nicht in Anspruch genommen, wenn das Konto keinen Sollsaldo aufweist. Es spielt keine Rolle, ob der Kreditrahmen regelmäßig genutzt und z. B. nur kurz nach dem monatlichen Gehaltseingang nicht benötigt wird.

Wird der Dispo trotz Inanspruchnahme gekündigt, können Bankkunden in der Praxis wenig bis gar nichts dagegen  tun. Banken sagen in ihren AGBs zu, die „berechtigten Belange des Kunden“ im Fall einer Kündigung bei Inanspruchnahme zu berücksichtigen. Daraus lässt sich jedoch bestenfalls Verhandlungsbereitschaft ableiten. Die Kündigungsfrist von 30 Tagen wird nicht berücksichtigt, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers verschlechtern.

Kein Geldeingang, kein Dispo

Der Dispo wird in der Regel sehr plötzlich und fristlos gekündigt, wenn die monatlichen Geldeingänge wegfallen oder sich deutlich reduzieren. Darüber hinaus kann es zu einer Kündigung kommen, wenn der Schufa ein Negativmerkmal gemeldet wird und die Bank im Rahmen von Nachmeldungen der Auskunftei davon erfährt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung ausdrücklich vor, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden deutlich verschlechtern.

Steht das Konto nach der Kündigung im Soll müssen Bankkunden unverzüglich handeln. Sonst droht schnell die Kündigung des Kontos wegen anhaltenden Verzugs. Ein Negativsaldo nach Kündigung führt zu einem negativen Schufaeintrag.

Besonders kritisch: Eingänge auf dem Konto darf die Bank mit dem Saldo verrechnen. Dann sind im schlimmsten Fall keine Überweisungen, Barauszahlungen und Lastschriften möglich und es droht ein Zahlungsverzug bei allen wichtigen Zahlungsempfängern.

Kann das Konto nicht binnen kürzester Zeit ausgeglichen werden, sollten Verbraucher mit ihrer Bank eine Rückzahlungsvereinbarung treffen. Dabei wird eine monatliche Rate vereinbart, die an die Bank gezahlt wird. Darauf lässt sich die Bank in der Regel ein, wenn eine pünktliche Rückzahlung glaubhaft dargelegt werden kann. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.

ALG II und Co. dürfen nicht verrechnet werden

Lässt sich die Bank nicht auf eine Rückzahlungsvereinbarung ein und besteht sie auf die Verrechnung der Geldeingänge mit dem Sollsaldo, können Bankkunden ihre laufenden Einkünfte auf ein anderes Konto umleiten.

Girokonten sind auch mit negativen Schufaeinträgen erhältlich – dann aber meist teuer. Die Bank wird sich tendenziell eher auf eine Ratenzahlungsvereinbarung einlassen wenn der monatliche Geldeingang auch auf ein anderes Konto umgeleitet werden kann. Sicher ist das aber nicht immer.

Abhängig von der finanziellen Gesamtsituation kommt es auf einen negativen Schufaeintrag mehr auch nicht an. Wer pleite ist, muss zunächst seine Grundexistenz sichern: Miete und Strom sowie die wichtigsten Versicherungen (PKV, Haftpflicht) müssen zwingend bezahlt werden, auch wenn die Bank mit Kontokündigung droht.

Sozialleistungen darf die Bank indes nicht einfach so verrechnen: ALG II und andere Hilfen zur Grundsicherung müssen in den ersten zwei Wochen nach der Gutschrift auf dem Konto ganz unabhängig vom Kontostand ausbezahlt werden!

© Pixel Trader Ltd. 2013 Alle Rechte vorbehalten

Über Redaktion

Beiträge und Artikel die mit der Bezeichnung "Redaktion" gekennzeichnet sind, werden in aller Regel durch die Mitglieder der Redaktion veröffentlicht. Das sind unter anderem: Mikela Steinberger, Michael Wolfskeil, Stephan Lenz, Angelika Lensen, Frank M. Wagner und Manuela Käselau. Auch Artikel von Autoren deren Name nicht genannt werden soll, werden unter diesem Label publiziert. Darunter sind einige erfolgreiche Buchautoren.