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P-Konto:

Pfändungsschutzkonto – Möglichkeiten, Fallstricke, Kosten

Seit dem 01. Juli sind Banken gesetzlich verpflichtet, bestehende Girokonten auf Antrag des Kontoinhabers in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto, auch als P-Konto bezeichnet, umzuwandeln.

P-Konto - Das Pfändungsschutzkonto sichert den Pfändungsfreibetrag von Schuldnern.Das Pfändungsschutzkonto soll Schuldnern das Leben einfacher machen. Über den gesetzlich festgelegten Pfändungsfreibetrag kann automatisch und ohne Gerichtsbeschluss verfügt werden. Geht Geld auf dem Konto ein, muss die Bank es bis zur Höhe des Freibetrages reservieren, auch wenn Kontopfändungen laufen. Schuldner mit Unterhaltsverpflichtungen und entsprechend höheren Pfändungsfreigrenzen können deren Einrichtung auf dem Pfändungsschutzkonto mit einem einfachen Formular beantragen.

Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ist jedermann möglich. Es spielt keine Rolle, woher Einkünfte bezogen werden. Arbeitnehmer haben genauso Rechtsanspruch auf die Umwandlung wie Gewerbetreibende oder Empfänger von Transferzahlungen. Jede Person darf allerdings nur ein Pfändungsschutzkonto besitzen.

Der Rechtsanspruch auf ein P-Konto betrifft nur die Umstellung bereits existierender Konten. Einen Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines Girokontos haben Verbraucher in Deutschland nicht. Mit harten Negativmerkmalen kann es deshalb nach wie vor schwer bis unmöglich sein, ein Girokonto zu eröffnen. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, jedermann ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten, greift nicht immer. Am besten stehen die Chancen bei den Sparkassen.

Einrichtung auf Vorrat schadet der Bonität

Verbraucher mit guter bzw. weitgehend unbeschadeter Bonität sollten nicht „vorsorglich“ die Umstellung ihres Kontos auf ein P-Konto beantragen. Die Umstellung wird der Schufa gemeldet. Zwar ist bislang nicht sicher, wie sich der Status eines Pfändungsschutzkontos auf die statistisch gemessene Kreditwürdigkeit (den so genannten Schufa-Score) auswirkt. Eine signifikante Beeinträchtigung ist jedoch wahrscheinlich.

Ein Pfändungsschutzkonto kann helfen, den monaltichen Unterhalt zu sichern.P-Konten werden ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Eine Kontoüberziehung ist nicht möglich. Ansonsten handelt es sich jedoch um ein vollwertiges Konto. Die Teilnahme am Überweisungsverkehr ist ebenso möglich wie Bargeldabhebungen am Geldautomaten. Ob die Kontoführung online, per Telefon oder in der Filiale bzw. über mehrere Kanäle erfolgt richtet sich allein nach der kontoführenden Bank.

Der Gesetzgeber hat Banken zwar auferlegt, sich bei der Gebührengestaltung von P-Konten maßvoll zu verhalten, auf eine gesetzliche Bestimmung jedoch verzichtet. Die meisten Banken verlangen für Pfändungsschutzkonten deshalb mehr Geld als für normale Konten und schränken darüber hinaus den Leistungsumfang ein.

Pfändungsschutzkonto: Mehr Geld für weniger Leistung

Die Norisbank (eine 100prozentige Tochter der Deutschen Bank) etwa verlangt für die Führung eines P-Kontos eine monatliche Pauschale in Höhe von 5 Euro, während das reguläre Girokonto kostenlos ist.

Im Leistungsumfang sind beleglose Überweisungen, Daueraufträge und Lastschrifteinlösungen enthalten. Eine EC/Maestro-Card wird ebenso wie eine Kreditkarte nicht ausgestellt. Kontoinhaber erhalten lediglich eine Service-Card, die kostenlose Bargeldabhebungen an den Geldautomaten der Norisbank und der Deutschen Bank ermöglicht. Kontoauszüge können kostenlos an SB-Terminals dieser beiden Institute abgeholt werden. Bei der Zustellung per Post wird eine Gebühr von 1,80 Euro erhoben.

Auch bei der Deutschen Kreditbank DKB ist das Preis-Leistungsverhältnis deutlich schlechter als bei einem regulären Girokonto für Kunden mit guter Bonität. Anstelle einer kostenfreien Kontoführung verlangt die Bayern-LB-Tochter 5 Euro im Monat. Die Kontoführung ist ausschließlich online möglich. Überweisungen und Daueraufträge sind in der Gebühr inklusive.

Anders als die Norisbank stellt die DKB auch eine EC/Maestro-Karte aus. Der Haken: Kostenlose Bargeldabhebungen sind nur an den Geldautomaten der DKB möglich. Davon gibt es bundesweit ca. 16. Wird bei anderen Banken Bargeld abgehoben, fällt eine Gebühr von mindestens 10 Euro (!) an.

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