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Eigenimport und Zoll:

Schnäppchen aus dem Ausland – Zu früh gefreut?

Warenimport aus dem AuslandBesonders für das internationale Shopping eröffnet das Internet ungeahnte Möglichkeiten. Wo die Frauen vor wenigen Jahren ihre Männer noch kreuz und quer durch die Einkaufspassagen zogen und zerrten, sitzen die Damen heute gebannt vor dem Monitor und klicken sich begeistert vom einen Modetrend zum nächsten – weltweit. Günstige Schuhe aus den USA, ein tolles Schnäppchen aus einer französischen Boutique und Modeschmuck zum Herstellerpreis bringen die Kreditkarte zum Glühen. Lässt man das klassische Klischee einmal beiseite, können die Männer ihren begehrten Sammlerobjekten oder technischen Geräten aus dem günstigen Ausland natürlich auch nicht tatenlos hinterhersehen und sind ebenso damit beschäftigt, das kleine Kaufen-Knöpfchen zu fordern. Doch lässt sich beim Einkauf im Ausland wirklich so viel sparen?

Der Weg zur Haustür führt über die Post – und den Zoll

Ist die Ware erst einmal aus dem Ausland bestellt, freut man sich natürlich auf das gerade gemachte Schnäppchen. In vielen Fällen sind die Produkte in anderen Staaten nämlich deutlich günstiger als im eigenen Land und selbst mit teilweise hohen Versandkosten rechnet sich der Einkauf jenseits der Grenzen. So lange jedenfalls, bis die Ware dann per Luftpost in Deutschland nicht nur sprichwörtlich landet und auf seine zollamtliche Abfertigung wartet. Einer der Gründe, warum die Ware im Ausland so billig ist, ist die Mehrwertsteuer, die außerhalb der EU für den Käufer entfällt und Sie ahnen es schon, bei der Abfertigung in Deutschland dann für unser Staatssäckchen in Form der Einfuhrabgabe wieder zum Kaufpreis gerechnet wird. Doch die Einfuhrabgabe ist noch nicht alles, denn hinzu kommen noch die Zollgebühren. Diese sind in der Regel nicht allzu hoch, können in letzter Konsequenz aber das sicher geglaubte Schnäppchen vor der Zielgeraden doch noch zum teuren Vergnügen machen, das unterm Strich im eigenen Land sogar günstiger zu kaufen gewesen wäre.

Wann muss drauf gezahlt werden und wann nicht?

Zunächst ist der Import aus dem EU-Ausland und aus dem Nicht-EU-Ausland zu unterscheiden. Denn beim Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union fallen keine Zollabfertigungen und entsprechend auch keine Gebühren an. Dafür werden die Mehrwertsteuern des Ursprunglandes aber schon beim Kauf mitbezahlt, wodurch sich innereuropäisch nur selten wahre Schnäppchen schlagen lassen. Für die eine oder andere Produktgruppe mag das gelingen, aber im Großen und Ganzen ist der Eigenimport aus dem EU-Ausland alleine aufgrund des Preises nicht lohnenswert. Im Hinblick auf die Verfügbarkeit mag das natürlich anders aussehen, aber bei beispielsweisen 25% Mehrwertsteuer in Dänemark oder Schweden wird das Einkaufen kaum zum Rausch führen. Verlockender sind da eher Angebote aus den USA, gerade dann, wenn der Dollar mal wieder ein bisschen am Schwächeln ist. Doch genau in solchen Fällen ist Vorsicht geboten, damit der Schnäppchenkauf nicht zum bösen Erwachen führt.

Worauf man achten sollte – Zollgebühren, Freigrenzen und Steuern

Die Bestellung aus dem Ausland wird geliefertKommerzielle Sendungen bis zu einem Warenwert von 22,- Euro sind von der Einfuhrabgabe befreit. Die Feststellung des Warenwertes erfolgt anhand der Originalrechnung des Senders. Sind dort die Versandkosten oder fälschlicherweise die Mehrwertsteuer im Gesamtbetrag enthalten, werden diese zu dem Warenwert hinzugerechnet. Ein nachträglicher Abzug wird vom Zoll nicht vorgenommen, im umgekehrten Fall aber auch nicht hinzugerechnet. Die Erhöhung der Freigrenze auf 150,- Euro gilt nur für die Zollgebühren, die Einfuhrabgaben sind weiterhin ab 22,- Euro fällig. Auch private Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland werden mit Abgaben und Zollgebühren belastet, jedoch gilt hier eine Freigrenze von 45,- Euro. Der Plan, dass die Tante aus den USA die Enkelkinder mit dicken Paketen voller günstiger Kleidung oder Schuhe versorgt wird also nicht aufgehen. Die Abgaben und Gebühren, die für eine Sendung anfallen, hängen dann stark von dem jeweiligen Produkt ab.

Keine Ware, aber ein Brief vom Zollamt

Bei Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland, denen eine ordentliche Rechnung des Senders beiliegt, wird die Zollabfertigung durch die Deutsche Post vorgenommen. Zu diesem Zweck darf die Sendung übrigens geöffnet und kontrolliert werden. Bei Lieferung sind die Einfuhrabgaben und eventuelle Zollgebühren dann direkt an den Postbeamten beziehungsweise an den Zusteller des Lieferservices zu entrichten. Sollte der Warenwert bei der Zollabfertigung nicht festgestellt werden können, erhält der Empfänger statt der bestellten Ware einen Brief vom zuständigen Zollamt, welches die Lieferung aufbewahrt und um persönliche Abholung unter Vorlage einer Rechnung bittet. Kann der Warenwert dann im Zollamt festgestellt werden so sind alle Abgaben vor Ort zu bezahlen und der Import ist erledigt. Hat man dann mit Versandkosten, Zollgebühren und Einfuhrabgaben trotzdem Geld gespart, darf man sich endlich über sein Schnäppchen aus dem Ausland freuen.

Doch lieber nur in Deutschland kaufen?

Trotz aller Hürden für den Einkauf im Ausland, können sich Bestellungen dennoch lohnen. Allerdings ist es unbedingt ratsam sich auf der Internetseite des Deutschen Zolls www.zoll.de vor dem Einkauf schlau zu machen. Die Regulierungen sind teilweise verzweigt und kompliziert, sodass bei mancher Ware zwei Mal bis drei Mal nachgeschaut werden muss, ehe man sich sicher sein kann, welche Kosten auf einen zukommen können. Besondere Regeln gelten im Übrigen für Alkohol, Tabak und Kaffee-Waren, deren Import grundsätzlich keine großen Ersparnisse mit sich bringen.

Weiterführender Link zum Thema:

Zoll: Post, Internet
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/post-internet_node.html

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