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Geldwäsche ist strafbar:

Unseriöse Angebote – die beliebtesten Methoden der Geldwäscherei

Geldwäscherei - unversteuertes Geld wird gewaschenImmer mehr Ahnungslose durchschauen Geschäfte nicht und geraten ins Netz der Ermittler.

Beim Stichwort Geldwäsche denken die meisten Menschen wohl eher an dubiose Geschäftsleute mit Koffern voller Bargeld, aber nicht daran, dass dieses Thema auch sie betreffen könnte. Doch immer öfter missbrauchen Geldwäscher auch ahnungslose Zeitgenossen für ihre Zwecke. »Wer nicht aufpasst, kann schnell selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten und sich einem Strafverfahren aussetzen«, weiß Professor Dr. Wolf Hammann, Vorsitzender der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und Landespolizeipräsident in Baden-Württemberg.

Geldwäsche und die häufigsten Fallen:

1. Die Finanzagenten

Geldwäscher versuchen zum Beispiel, Ahnungslose über Stellenanzeigen als sogenannte »Finanzagenten« anzuwerben. Gegen eine Provision sollen die Angeworbenen dann ihr Konto für Geldtransfers zur Verfügung stellen, das heißt, Zahlungen entgegennehmen und an unbekannte Dritte weiterleiten. Das Problem dabei: Wer bei einem solchen Geldwäschetransfer mitmacht, macht sich strafbar. Wie beliebt diese Betrugsmasche ist, zeigt auch die Zahl der in den vergangenen Jahren bundesweit sprunghaft angestiegenen Verdachtsanzeigen zu Finanzagenten: Während sie 2008 noch bei 971 Meldungen lag, stieg sie 2009 auf 2394 und 2010 bereits auf 3086 Anzeigen an.

2. Die Mietkaution

Vorsicht, wer eine Immobilie neu vermieten will und hierfür vom Mieter eine Kaution verlangt, könnte in die Fänge von Geldwäschern geraten. Immer wieder werden Wohnungen angemietet, die geforderte Kaution bezahlt, die Immobilie jedoch nach kurzer Zeit wieder gekündigt. Falls der Vermieter dann dazu aufgefordert wird, die Mietkaution auf ein ausländisches Konto zu überweisen, sollte er vorsichtig sein, denn eine solche Transaktion könnte der Geldwäsche dienen.

3. Der Grundstücksein- und verkauf

Achtsamkeit ist auch beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken geboten. So gibt es Grundstückskäufer, die in den notariellen Kaufvertrag einen niedrigeren Kaufpreis eintragen wollen, als tatsächlich vereinbart. Den Differenzbetrag soll der Verkäufer »bar auf die Hand« erhalten. Meist will sich der Käufer mit einem solchen Vorgehen Notargebühren und Grunderwerbsteuer »sparen«. Verkäufer sollten allerdings bedenken, dass sie bei einem solchen Vorgehen wegen Steuerhinterziehung belangt werden können und sich unter Umständen auch wegen Geldwäsche strafbar machen. Wer Haus oder Grundstück über einen Immobilienmakler kauft oder veräußert, muss sich ausweisen. Denn nach dem Geldwäschegesetz sind Makler dazu verpflichtet, die Identität von Käufer und Verkäufer mittels Ausweis festzustellen – und zwar unabhängig von der notariellen Beurkundung.

4. Verkauf von hochwertigen Luxuswaren

Generell vorsichtig sein sollte, wer hochwertige Güter veräußern will, zum Beispiel Luxusuhren, Schmuckstücke, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Reitpferde oder Oldtimer. Auch hier können undurchsichtige Interessenten auftreten, die versuchen, illegal erlangte Gelder zu waschen, denn hier werden häufig hohe Bargeldsummen bewegt. Hinzu kommt, dass gewerbliche Verkäufer nach dem Geldwäschegesetz dazu verpflichtet sind, die Identität ihrer Kunden festzustellen, wenn sie Bargeld in Höhe von mehr als 15 000 Euro annehmen. Das könnte Geldwäscher dazu verleiten, private Anbieter zu nutzen, die sich nicht legitimieren müssen.

5. Online Auktionen locken Geldwäscher an

Auch die Möglichkeit, dank der vielen Verkaufs- und Auktionsplattformen online schnell und leicht Kaufinteressenten zu finden, lockt Geldwäscher an. Sollte sich nach einem Verkauf herausstellen, dass der Käufer die Waren erworben hat, um Geld zu waschen, kann dies sogar dazu führen, dass die Polizei den Erlös beim Verkäufer sicherstellt.

6. Der Konto-Missbrauch

Wenn Sie Opfer einer Phishing-Attacke wurden, bei der Unbekannte Ihre Kontodaten ausgespäht haben, muss hierdurch vielleicht kein unmittelbarer Schaden entstehen. Aber über das Konto könnte Geld ein- und ausgezahlt und damit »gewaschen« werden. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, sich an die Polizei zu wenden, bevor man agiert und sich möglicherweise in kriminelle Machenschaften hineinziehen lässt.

Wo Sie besonders aufpassen müssen:

  • Bei Werbe-Mails oder Schreiben von Kreditinstituten, die Sie nach nach Ihren Kontodaten oder Passwörtern fragen
  • Bei Online-Glücksspielen, zum Beispiel bei „Partnerangeboten“ von Glücksspielplattformen
  • Wenn Mieter hohe Kautionen akzeptieren und diese nach der Wohnungskündigung ins Ausland überwiesen haben wollen
  • Wenn bei Verkäufen hohe Bargeldsummen im Spiel sind
  • Wenn nach Geschäftspartnern gesucht wird, die gegen eine hohe Provision Konto- und Kontaktdaten zur Verfügung stellen
  • Wenn von ausländischen Firmen beispielsweise Testkäufer gesucht werden, die am Ende aber als sogenannte Finanzagenten eingesetzt werden

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