Startseite / Wirtschaft / Karriere / Hitzefrei am Arbeitsplatz? Kein Recht für Arbeitnehmer!

Hitzefrei am Arbeitsplatz? Kein Recht für Arbeitnehmer!

Hitze am ArbeitsplatzZu beneiden sind alle, die in diesen heißen Sommertagen in klimatisierten Räumen arbeiten können. Aber was ist mit denen, die an ihrem Arbeitsplatz schier unerträglichen Temperaturen ausgesetzt sind und ihnen nicht ausweichen können? Man sollte doch meinen, dass der Gesetzgeber hier klare Vorgaben macht, um die Arbeitnehmer vor unzumutbaren Arbeitsbedingungen zu schützen. Doch weit gefehlt! In kaum einem anderen Bereich des Arbeitsrechtes gibt es so unverbindliche Aussagen wie in dem, der die Begrenzung der Raumtemperaturen nach oben betrifft.

Kein Recht auf Höchsttemperatur

Obwohl Arbeitgeber laut Bürgerlichem Gesetzbuch § 618 verpflichtet sind, Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen so zu regeln, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt ist, hält sich die Arbeitsstättenverordnung, die die Umsetzung regelt und definiert, mit klaren Bestimmungen zurück. Hier ist zwar die Mindesttemperatur je nach Art der Tätigkeit konkret vorgeschrieben, aber wenn es um die Höchsttemperaturen geht, heißt es nur: „Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26 °C nicht überschreiten. Bei darüberliegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.“ Wohlbemerkt: „soll“, nicht „darf“!

Was muss der Arbeitgeber tun?

Kühlung durch einen Ventilator am ArbeitsplatzWenn die Arbeitsstättenverordnung weiter ausführt: „An Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden sind wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung vorzusehen“, so verpflichtet sie den Arbeitgeber zumindest dazu, für Schutz vor der Sonneneinstrahlung zu sorgen. Ein Recht auf eine Klimaanlage lässt sich daraus aber ebenso wenig ableiten wie das Recht, die Arbeit zu verweigern, wenn die Raumtemperatur dennoch über die empfohlenen 26 Grad steigt.

Obwohl aus der Rechtsprechung im Umfeld des Gewerberechts einige Fälle bekannt sind, in denen Arbeitgebern die Kündigung ihres Mietvertrages gestattet wurde, wenn sie in diesen Gewerberäumen nicht gewährleisten könnten, dass die Temperatur über 26 Grad ansteige und sie somit ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern nicht nachkommen könnten, hat ein Arbeitnehmer wenig Aussicht auf Erfolg, Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz einzuklagen.

Was also tun?

Überhöhte Temperaturen schränken die Leistungsfähigkeit und Produktivität ein. Die Konzentration leidet stark. Das ist auch den Arbeitgebern bewusst und schon aus eigenem Interesse sind sie daran interessiert, Lösungen bei unzumutbaren Temperaturen zu finden. Wenn ein Betriebsrat besteht, können bindende Betriebsvereinbarungen getroffenen werden, in denen die Temperaturen am Arbeitsplatz verbindlich geregelt werden. Ansonsten sollten Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um gemeinsam zu versuchen, durch eventuelles Verschieben der Arbeitszeiten, Verlagern des Arbeitsplatzes oder andere kurzfristige Maßnahmen für halbwegs erträgliche Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Jeder muss zunächst in eigener Verantwortung die wichtigsten Grundregeln bei hohen Temperaturen beherzigen: Morgens und Abend immer gut durchlüften und alle zur Verfügung stehenden Beschattungsmöglichkeiten wie Jalousien oder Vorhänge rechtzeitig nutzen, nicht erst, wenn die Sonne bereits den Raum erreicht hat! Leichte Kleidung aus Baumwolle oder Leinen tragen, reichlich trinken und sich beim Essen auf Obst und Gemüse beschränken. Für zusätzliche Kühlung zwischendurch können feuchte Tücher im Nacken, auf der Stirn oder um die Handgelenke sorgen. Und als kleiner Trost bleibt immer noch die Gewissheit, dass wir viel zu bald wieder über das schlechte Regenwetter klagen werden.

© Pixel Trader Ltd. 2013 Alle Rechte vorbehalten

Über Redaktion

Beiträge und Artikel die mit der Bezeichnung "Redaktion" gekennzeichnet sind, werden in aller Regel durch die Mitglieder der Redaktion veröffentlicht. Das sind unter anderem: Mikela Steinberger, Michael Wolfskeil, Stephan Lenz, Angelika Lensen, Frank M. Wagner und Manuela Käselau. Auch Artikel von Autoren deren Name nicht genannt werden soll, werden unter diesem Label publiziert. Darunter sind einige erfolgreiche Buchautoren.

3 kommentare

  1. Es sollte nicht nur dem Arbeitnehmer etwas an einer kühlen Atmosphäre liegen. Schließlich sinkt die Arbeitsleistung und die Fehlerhäufigkeit steigt. Daran hat wohl kaum ein Arbeitgeber Interesse.

  2. BMW-Mitarbeiter

    Nicht bei BMW!
    Bei uns wurde heute in der Produktionshalle 33,8 Grad gemessen….keine besondere Einwirkungen auf Qualität und Belastbarkeit vom Belegschaft. Es wird, scheinbar, mit Spannung erwartet, ob es ein weiterer Temperaturanstieg tatsächlich die Arbeitsleistung und Gesundheit beeinflussen kann…..

  3. Wie sieht es denn mittlerweile aus mit der Arbeitsleistung? Haben die BMW-Selbstversuche neue Erkenntnisse ergeben??? Wäre ja grad mal wieder eine Gelegenheit für aktuelle Studien.. 🙂