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Besser Chefsache: Altersvorsorge existenziell wichtig

Altersvorsorge: Ansparen für das Alter Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden schon sehr bald nicht mehr ausreichen, um Ruheständlern ein komfortables Auskommen zu ermöglichen. Das bereits unter Bismarck eingeführte Umlagesystem sieht sich von einer gewandelten demographischen Struktur überholt: Immer weniger Erwerbstätige müssen für die Rente von immer mehr Rentenempfängern aufkommen. Es besteht deshalb kein Zweifel daran, dass private Vorsorge für jeden verantwortungsbewussten Bürger unerlässlich ist.

Wer aus eigener Kraft für seinen Ruhestand vorsorgen will, kann entweder staatlich geförderte Modelle – also die Riester- oder Rürup-Rente – nutzen oder eine klassische Kapitallebens- oder Rentenversicherung abschließen. Auch der kontinuierliche Vermögensaufbau über einen Bank- oder Fondssparplan ist möglich.

Private Vorsorge mit Riester & Rürup: pfändungssicher aber nicht vererbbar

Die staatlich geförderten Modelle bieten den Vorteil, dass die Einzahlungen steuerlich geltend gemacht werden können. Bei der Riester-Rente sind bis zu 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgabe absetzbar, bei der Rürup-Rente können pro Jahr 20.000 Euro steuermindernd (derzeit mit einem Anrechnungsanteil von 68 Prozent) eingezahlt werden. Riester-Verträge werden zudem direkt vom Staat bezuschusst.

Ein weiterer Vorteil der geförderten Varianten ist die Pfändungssicherheit. Während de Ansparphase können Guthaben in Rürup- und Riester-Verträgen weder durch Gläubiger (zum Beispiel im Rahmen eines Insolvenzverfahrens) noch durch das Sozialamt oder die Arbeitsagentur gepfändet bzw. eingefordert werden.

Die private Altersvorsorge bringt Sicherheit im AlterDie beiden staatlich geförderten Modelle bieten jedoch nicht nur Vorteile. Sowohl die Riester- als auch die Rürup-Rente können frühestens ab dem 61. Lebensjahr ausgezahlt werden. Das Rürup-Modell ist als reine Erlebensversicherung konzipiert: Die Vertragsguthaben können nicht vererbt werden – im Fall des frühzeitigen Ablebens hat der Vertragsinhaber also „umsonst“ eingezahlt.

Klassische Rentenversicherungen

 Klassische private Rentenversicherungen bieten mehr Flexibilität: Nach Ablauf von 12 Jahren können sie jederzeit ohne Kostennachteil gekündigt werden und in die Auszahlungsphase übergehen. Die Vertragsguthaben können sowohl in Gestalt einer  monatlichen Rente als auch in Form einer einmaligen Kapitalabfindung abgerufen werden. Auch sind sie an Kinder vererbbar. Die Einzahlungen können nicht steuermindernd geltend gemacht werden. In der Auszahlungsphase werden die Bezüge dann mit dem Ertragsanteil besteuert.

Banksparplan oder Investmentfonds?

Sowohl Riester- und Rürup-Renten als auch private Rentenversicherungen können auf einem Banksparplan ebenso beruhen wie auf einem Investmentfonds. Bei der zweiten Variante winken höhere Erträge und damit eine bessere Rente – im Gegenzug müssen Sparer allerdings auch Kursrisiken akzeptieren. Die einbezahlten Beträge stehen bei Renteneintritt aber in jedem Fall zur Verfügung.

Mit Wertpapieren zur Rente: ein weiterer Baustein der privaten Altersvorsorge

Private Rentenversicherung Eine Alternative zu Rentenpolicen jeglicher Art ist der „freie“ Vermögensaufbau über Wertpapiersparpläne. Der Vorteil liegt hier in der maximalen Flexibilität: Sämtliche Ersparnisse können jederzeit in vollem Umfang verfügt werden.

Risiko und Rendite lassen sich zudem auf die individuellen Bedürfnisse des Sparers zuschneiden: Konservative Anleger investieren ausschließlich in Bundeswertpapiere, chancenorientierte richten ihren Fokus auf Aktien und Aktienfonds. Wertpapiersparpläne sind bei fast jeder Bank erhältlich und verursachen bei geschickter Auswahl deutlich geringere Kosten als Rentenversicherungen.

Wer auf diesem Wege spart, kann seine Bemühungen allerdings nicht steuermindernd geltend machen. Die Erträge, die mit den Wertpapieren erwirtschaftet werden, unterliegen der Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal und unabhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Darüber hinaus sind gewöhnliche Konto- und Depotguthaben im Fall von Insolvenz und ALG-II-Antrag nicht geschützt. Der „freie“ Vermögensaufbau sollte deshalb nur einer von mehreren Bausteinen der privaten Altersvorsorge sein.

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