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Ratgeber:

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – vorgeschrieben und notwendig

Wer im Auto unterwegs ist, geht Risiken ein: ist man auch nur den Bruchteil einer Sekunde unaufmerksam, kann das Folgen für das ganze Leben haben – und nicht nur für das eigene Leben.

Ein Fahrzeug ist einem anderen Auto hinten drauf gefahren.

Typischer Auffahrunfall – der Schaden wird von der Kfz-Versicherung übernommen. Bild: © fotolia.de

Deshalb verpflichtet der Gesetzgeber alle Kraftfahrzeughalter dazu, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen: die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie sorgt dafür, dass, wenn man einen Unfall verursacht und jemand anders zu Schaden kommt, das Unfallopfer finanziell unterstützt und entschädigt wird.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist aber nicht nur für das Unfallopfer dar, sondern schützt auch den Versicherungsnehmer, den Fahrer und Autobesitzer vor Schadenersatzansprüchen in Millionenhöhe und somit vor dem materiellen Ruin.

Die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte allerdings hoch genug gewählt werden. Denn bei schweren Unfällen ist der Schaden ganz schnell höher als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestabdeckung. In diesem Fall muss man, wenn man den Unfall verursacht hat, den fehlenden Betrag selbst bezahlen. Das kann sehr teuer werden. Will man diesen Fall vermeiden, sollte man eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme abschließen.

Wofür kommt die Kfz Versicherung auf ? Das hängt im Einzelnen natürlich von den speziellen Versicherungsbedingungen ab. Prinzipiell muss die Haftpflicht aber in bestimmten Fällen einspringen:

Die Kfz-Haftpflicht zahlt:

  • Schmerzensgeld für das Unfallopfer
  • den Verdienstausfall
  • im Todesfall eine Entschädigung an die Hinterbliebenen des Unfallopfers.

Außerdem kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden am fremden Auto auf, nämlich für:

  • den Abschleppwagen
  • die Reparatur des Autos in einer Werkstatt
  • ein neues Auto, wenn das alte völlig zerstört ist.

Nebenbei wirkt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Versicherten gleichzeitig auch als Rechtschutzversicherung: Sie prüft nämlich, ob die Schadensersatzansprüche gerechtfertig sind und geht dagegen vor, wenn sie unrechtmäßig sind.

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Ein Kommentar

  1. Karl Wilhelm Goebel

    Sorry, aber soweit ich informiert bin haften der Halter und Fahrer eines Kfz nicht unbegrenzt, auch wenn die Schäden sehr hoch ausfallen können, was in Einzelfällen möglich ist. Es wird schon nach den Vermögensverhältnissen gefragt!
    Wer Multimillionär ist, haftet dementsprechend hoch. Ein Hartz IV – Empfänger muss nach der gesetzlichen Mindestdeckung einstehen.
    Warum gehen Sie nicht der Frage nach, weshalb die Versicherer die „Sorge“ für Opfer übernehmen, indem sie in Wahrheit den Kfz-Halter abzocken, wenn sie höhere Beiträge für sehr hohe Versicherungssummen, die in Deutschland nicht einmal ein einziges Mal pro Jahr (!) anfallen, fordern?
    Das ist euphemistische Abzocke.