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Sozialversicherung für Künstler:

Die Künstlersozialkasse – Bin ich schon drin?

Wer als Künstler seinen Lebensunterhalt bestreitet – muss sich pflichtversichern. Die Künstlersozialkasse bietet den Rundumschutz einer Sozialversicherung.

Jeder Künstler(in) braucht soziale AbsicherungKünstler haben es nicht einfach. Da wählen sie schon einen Beruf, der möglichst viele Mitglieder der Gesellschaft unterhalten und bereichern soll, aber im umgekehrten Fall werden sie – zu Beginn ihrer Karriere jedenfalls – meist nur belächelt oder belehrt. Man solle sich doch einen Beruf suchen, mit dem man auch etwas verdienen kann und der die Zukunft sichert, etwas „richtiges“ eben, etwas bodenständiges, reich und berühmt werden nur andere. Dass die Kunst aber sehr wohl bodenständig ist und keineswegs mit Ruhm-Träumereien zu tun hat, zeigt die Künstlersozialkasse, die für die soziale Sicherung der Künstler sorgt. Doch wann kann man der Kasse beitreten und warum wollen das manche gar nicht?

Vollwertige soziale Absicherung

Soviel vorweg, wer als Künstler seinen Lebensunterhalt bestreitet, der muss sich in der Künstlersozialkasse, kurz KSK, versichern. Die soziale Absicherung ist nämlich keine freiwillige Zusatzversicherung, sondern eine Pflichtversicherung, die sich aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung zusammensetzt. Zugrunde liegt der Pflichtversicherung das Künstlersozialversicherungsgesetz aus dem Jahre 1981, zu finden im Bürgerlichen Gesetzbuch. Zwar gibt es Möglichkeiten teilweise auf private Alternativen auszuweichen, doch hängen diese stark vom Einzelfall des Versicherten ab.

Grundsätzlich übernimmt die Künstlersozialkasse seit 1983 den Part eines Arbeitgebers und schießt die Hälfte der Beiträge aus Bundesförderungen und Unternehmensabgaben ihren Mitgliedern zu. Die andere Hälfte ist vom versicherten selbst zu tragen. Für künstlerische Berufsanfänger bildet die Künstlersozialkasse daher eine Funktion von unschätzbarem Wert. Denn die Abgaben werden prozentual, anteilig vom geschätzten Jahreseinkommen berechnet. Vergleicht man hier mit einer privaten Absicherung, so wäre diese von Berufsanfängern kaum bis unmöglich zu bewältigen. Für etablierte, gut verdienende Künstler dreht sich das Bild natürlich, denn hier können die Abzüge für die Künstlersozialkasse auch schnell eine vergleichbare private Absicherung übersteigen. Der Vorteil der Kasse ist also auch gleichzeitig ihr Nachteil und so versuchen Anfänger manchmal verzweifelt in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, während mancher Profi ebenso verzweifelt versucht, wieder herauszukommen.

Wann ist man denn Künstler und wann nicht?

Violine - ab wann bin ich ein Künstler, der sich in der Künstlersozialkasse pflichtversichert?Die erste Hürde für jeden jungen Künstler ist also erst einmal eine Mitgliedschaft zu ergattern. In manchen Fällen ist dies einfach, in manchen aber auch nicht. Denn während Kunst im Allgemeinen wohl eher im Auge des Betrachters liegt, ist sie im speziellen Fall der Sozialversicherung einerseits zwar ziemlich genau definiert, lässt andererseits aber auch genügend Spielraum, sodass in bestimmten Fällen langwieriges Abwägen nötig wird, um festzustellen ob eine Pflichtversicherungsverhältnis vorliegt oder nicht. Per Gesetz ist jeder selbständige Künstler oder Publizist zu versichern, dessen Haupteinnahmen in der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit zu finden sind. Nebenjobs sind dabei ausdrücklich erlaubt, dürfen aber den Verdienst aus der künstlerischen Tätigkeit nicht übersteigen. Bei Ausübung mehrerer Tätigkeiten ist es daher sinnvoll, sich eingehend über mögliche Konflikte zu unterrichten. Die Webseite der KSK selbst bietet alle Informationen, die ein Künstler vor oder während seiner Versicherung benötigt.

Während sich die Einnahmequellen in der Regel leicht bestimmen lassen, ist es mit dem tatsächlich ausgeübten Beruf manchmal ein wenig schwieriger. So unterteilt sich die Künstlersozialkasse in vier große Bereiche: Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst/Design und Wort. Diesen Gruppen sind jeweils weitere Berufsbezeichnungen zugeordnet, die zwar einfach benannt, aber mehrfach deutbar sind. So ist ein „künstlerischer“ Fotograf zum Beispiel versicherungspflichtig, während der handwerkliche Fotograf, der zu festen Preisen Hochzeits- oder Produktfotos schießt, nicht zum Kreis der Künstler gezählt wird. Der Pressefotograf arbeitet zwar auch rein handwerklich, gleichzeitig aber auch wieder publizistisch und ist damit zur Versicherung in der KSK verpflichtet. Klingt kompliziert? Ist es auch und endet teilweise sogar im ausgewachsenen Rechtsstreits zwischen der Sozialkasse und den (vermeintlichen) Künstlern.

Wie war das mit den Unternehmen?

Die Beiträge zur Künstlersozialkasse werden wie bereits angedeutet nicht nur durch den Künstler selbst und den Staat getragen, sondern auch von den Unternehmen, die künstlerische Arbeit in Anspruch nehmen. In der Abgabepflicht stehen dabei aber nicht nur die typischen Unternehmen, wie beispielsweise Fernsehsender, Verlage oder Theater, sondern jedes Unternehmen, das einen selbständigen Künstler oder Publizisten beauftragt. So gerät ein Unternehmen, das des Öfteren Alleinunterhalter für Werbeveranstaltungen engagiert ebenso in die Abgabepflicht, wie die Firma, die ihre Werbeaufträge an einen selbständigen Fachmann übergibt. Die Abgaben sind dabei unabhängig von der Vergütung des Künstlers und müssen bei der KSK gemeldet und beglichen werden.

Die KSK – Eine Hassliebe

Für viele Anfänger ist die Künstlersozialkasse also ein Segen, für manches Unternehmen aber ein Graus. Denn besonders diejenigen, die viel in die Kasse einzahlen müssen, lassen natürlich kritische Stimmen laut werden. Entsprechend gab es gegen das Künstlersozialversicherungsgesetz auch schon eine Klage, die jedoch auch in der Berufung abgewiesen wurde. Dem Urteil zu Folge ist die Abgabenpflicht für Vermarkter nicht verfassungswidrig, sondern gründe sich laut Urteil unter anderem auf dem „[…]besonderen kulturgeschichtlich gewachsenen Verhältnis zwischen selbständigen Künstlern und Publizisten auf der einen sowie den Vermarktern auf der anderen Seite[…]“ und dem besonderen sozialen Sicherungsbedürfnis bestimmter Selbständiger, eben jener Künstler und Publizisten. Wer nun aber auf der einen oder anderen Seite mit der Kunst und Publizistik zu tun hat, wird nicht umhin kommen, sich auch ausführlich mit der Künstlersozialkasse auseinanderzusetzen. Denn die Frage ist unterm Strich nicht, ob man soll oder nicht, sondern vielmehr ob man muss oder nicht beziehungsweise ob man darf oder nicht. Und auch wenn vieles kompliziert, zweifelhaft oder unsicher sein mag, so ist eines gewiss, nämlich dass die KSK maßgeblich daran beteiligt ist, den Nachwuchs an selbständigen Künstlern und Publizisten zu sichern.

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