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Riester Rente – Jetzt Zulagen für die Altersvorsorge sichern

Riester Rente - Jetzt Zulagen für die Altersvorsorge sichern Wenn man eine vom Staat geförderten RiesterRente (Altersvorsorge) abschließt, bekommt man als Bürger staatliche Grund- und Kinderzulagen. Diese betrugen im Jahr 2007 bei der Grundzulage 114 Euro und bei der Kinderzulage 138 Euro – unter der Voraussetzung, dass man drei Prozent seines jährlichen sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens anlegt. Grundlage für die Berechnung ist das Einkommen des Vorjahres.

In 2008 stiegen die Zulagebeträge für die Grundzulage auf 154 Euro, bei der Kinderzulage auf 185 Euro. Um diese Beträge zu erhalten, sind dann jedoch für diese Zulagen vier Prozent des Bruttojahresentgeldes als Jahresbeitrag für die Rente anzulegen.

Steuerlich begünstigt ist bei der Anlage ein Jahresbeitrag von bis zu 1.575 Euro für 2007, ab 2008 steigt der Betrag auf bis zu 2.100 Euro. Auch höhere Jahresbeiträge werden also auch nur bis zu dieser Summe steuerlich begünstigt. Bei solchem Einkommen sollte man prüfen, ob sich eine steuerlich außerordentlich günstige Anlage in einer Rürup-Rente lohnt.

Wer die prozentualen Höchstbeiträge nicht anlegen will, bekommt die Zulagen anteilig. Zahlt man also z. B. die Hälfte des notwendigen Förderbeitrages (1,5 Prozent), erhält man die Hälfte der Förderung.

Förderberechtigt ist jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund) versichert ist, also jeder Arbeitnehmer, aber auch Beamte und Zeitsoldaten.

Besonders wichtig ist, dass Mütter während der Elternzeit nach der Geburt ihres Kindes förderberechtigt sind. Sie können dann mit einem jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro die Eigen- und die Kinderzulage in voller Höhe erhalten und somit für ihr Alter vorsorgen, auch ohne irgendwo angestellt zu sein.

Auch als Selbständiger oder Hausfrau bzw. Hausmann kann man einen Riestervertrag abschließen, sofern man verheiratet und Ehegatte oder Ehegattin förderberechtigt sind. Der förderberechtigte Ehegatte muss bereits einen eigenen Riestervertrag abgeschlossen haben oder dies beabsichtigen. Der andere Ehegatte hat dann einen so genannten abgeleiteten Förderanspruch und kann deshalb einen eigenen Riestervertrag abschließen. In diesen eigenen Vertrag muss er oder sie zwar keinen eigenen Beitrag einzahlen, erhält aber dennoch die Zulagen.

So kann beispielsweise eine Familie mit einem Kind mit einem Bruttojahresarbeitsentgeld von 40.000 Euro in 2005 (Grundlage ist das Vorjahreseinkommen) bei einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren Zulagen in Höhe von 14.536 Euro erhalten. Der Staat fördert diesen Vertrag in Höhe von 45 Prozent. Ein Alleinstehender mit Kind würde bei gleicher Vertragslaufzeit Zulagen in Höhe von 9.996 Euro erhalten, der Vertrag in Höhe von 44 Prozent staatlich gefördert werden.

Wer bei einer solchen Förderquote die Vorsorge für sein Alter nicht nutzt, lässt sich hohe Geldbeträge entgehen. Selbst wenn man nur durch den Versicherer die zu garantierenden Zinsen von 2,75 Prozent auf seinen Vertrag erhalten würde, wäre die Sparanlage höher verzinst als auf einem reinen Sparkonto. Denn selbst bei gleich hoher Verzinsung fehlen die staatlichen Zulagen auf einem rein privat finanzierten Sparkonto.

Die Riester-Rente wird zum Auszahlungszeitpunkt nach den steuerlichen Vorschriften unter Anrechnung der steuerlichen Freibeträge versteuert. Das heißt, dass viele Bezieher der Riesterrente wegen ihres geringen Einkommens im Alter de facto nicht mit einem Steuerabzug rechnen müssen.

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