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Zurechnungsfähigkeit:

Der Geisteszustand des Anders Behring Breivik

Der optisch smarte und dabei dennoch grausam gemütsarme Terrorist Anders Behring Breivik erschütterte zuerst Norwegen und dann den ganzen Rest der Welt mit seinem kaltblütig verübten Massenmord an ebenso wehr- wie ahnungslosen Zivilisten.

Das neue psychiatrische Gutachten attestiert Anders Behring Breivik zurechnungsfähigkeitAbsolut gar nichts in seinem Täterverhalten deutete damals darauf hin, dass er sich der immensen Tragweite und der schwerwiegenden Konsequenzen seiner Handlungen nicht in vollem Umfange deutlich bewusst wäre. Dennoch hatten es irgendwelche forensisch psychiatrischen Mitternachtsgutachter in erster Instanz für angebracht erachtet, Breivik wegen des angeblichen Vorliegens einer paranoiden Schizophrenie für unzurechnungsfähig und damit für schuldunfähig zu erklären. Das war nicht nur ein Schlag ins Gesicht aller seelisch normal empfindungsfähigen Menschen, sondern, nach eigenem Bekunden, auch eine dreiste Beleidigung und Ehrverletzung für den Angeklagten selbst. Inzwischen wurde zum Glück das Ergebnis des ersten Gutachtens dahingehend revidiert, dass man Breivik den Vollbesitz seiner geistigen Kräfte nicht länger abspricht. Der folgende Beitrag will auf allgemeinverständliche Weise deutlich machen, warum wirklich verantwortungsvolle und fachkundige forensisch psychiatrische Gutachter im Fall Breivik zu keinem anderen Befund gelangen können.

Was begründet eine nachvollziehbare und verständliche Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt?

Zu dieser Frage sind die folgenden Punkte sorgsam und erschöpfend zu klären:

1) Reicht die Intelligenz (oder der geistige Reifezustand) des Angeklagten prinzipiell überhaupt dazu aus, die Tat in ihrer gesamten Bedeutung für alle Beteiligten verständig zu erfassen?

2) Lagen zum Tatzeitpunkt Umstände vor, die das ansonsten durchaus vorhandene Einsichts- und Steuerungsvermögen des Angeklagten nachhaltig getrübt haben könnten? Das könnte ein drogeninduzierter Rauschzustand sein, eine hoffnungslose Übermüdung, aber auch eine psychotische Episode oder eine bekannte Soziopathie.

3) War der Angeklagte zum Tatzeitpunkt dermaßen von seinen überwältigenden Emotionen beherrscht, dass eine Tat im Affekt geschehen sein könnte?

Die enthüllende Breivik-Checkliste des wirklich professionellen psychiatrischen Gutachters

Punkt 1: Intelligenz

Schon ein einziger Blick in Breiviks klare, hellwache und überaus interessiert dreinblickende Augen zeigt auch dem psychologischen Laien, dass hier ein mental hochbegabter Mann sitzt, dem man eine mentale Minderbegabung wahrhaftig nicht unterstellen kann. Breiviks Verstand arbeitet messerscharf und fehlerfrei. Ihm muss also vom reinen Verstand her zu jeder Sekunde völlig klar gewesen sein, was er tut.

Punkt 2: Vorübergehend fehlende Einsicht oder geistige Kontrolle

Es darf unstrittig davon ausgegangen werden, dass Breivik am Tattag weder unter Drogen stand, noch aus anderen medizinischen Gründen heraus so dermaßen verwirrt war, dass er sein Tun und Treiben nicht hätte ethisch und moralisch korrekt einordnen und werten können. Fakt ist, dass Breivik seine komplexe Täterlogistik mit einem pervers bewundernswerten Maß an Ein- und Übersicht lückenlos und fehlerfrei abgewickelt hat. Dagegen spricht auch nicht, dass man ihn festnehmen konnte. Denn hätte er sich einer Festnahme ernsthaft entziehen wollen, dann wäre ihm das nicht zuletzt wegen der gehäuften Pleiten, Pech und Pannen der Polizeikräfte vor Ort ganz zweifelsfrei ganz einfach gelungen. Tatsächlich wollte Breivik als dingfest gemachter Täter die daraus resultierende Öffentlichkeit für seine ideologischen Zwecke nutzen. Also weit und breit keine Anwesenheit geistiger Abwesenheit.

Punkt 3: Affekthandlung

Taten im Affekt werden weder geplant noch von langer Hand vorbereitet. Sie ereignen sich „einfach so“, als tragisches Resultat einer traurigen Verkettung unglücklich aufwühlender Umstände. Außerdem handelt der Täter im Affekt dermaßen irrational und unvorsichtig unvernünftig, dass es den Ermittlern nur wenige Probleme bereitet, seine Spur aufzunehmen und erfolgreich zu verfolgen. Falls sich der Täter nicht völlig entnervt (oder reumütig zerknirscht) beizeiten selbst stellt, wahlweise schockiert fassungslos oder demütig schickalsergeben. Im Fall Breivik kann belastbar konstatiert werden, dass seine Tat von ellenlanger Hand sorgfältig, gewissenhaft und kompromisslos kaltblütig vorbereitet und clever eingestielt wurde.

Fazit

Anders Behring Breivik ist ein hochbegabter junger Mann, der im unstrittigen Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ebenso effektiv wie effizient gehandelt hat. Dabei folgte er seinen individuellen ideologischen Überzeugungen, was man ihm vielleicht aus ethischen, aber keinesfalls aus forensischen Gründen anlasten kann und darf. Somit steht die uneingeschränkte Zurechnungsfähigkeit dieses Mannes völlig außer Frage. Eine Psychiatrie ist demnach definitiv nicht der richtige Ort für diesen rückhaltlosen Verfechter eines rechtslastigen Islamfeindbildes.

Foto: © picture alliance / dpa

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2 kommentare

  1. Danke für diese schlüssige und verständliche Analyse!

  2. Bravo! Jetzt können sich die Richter endlich mal mit der Schwere der Schuld und mit einem angemessenen Strafmaß beschäftigen, anstatt darüber zu philosophieren, ob dieser Mensch eine schlimme Kindheit hatte. Ich habe es zuerst sowieso nicht verstanden, warum man diesem Täter eine angebliche Schuldunfähigkeit ansingen wollte.

    Breivik gehört in einen regulären Strafvollzug. Und genau dahin werden ihn die Richter bald auch schicken.